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Rechtsnews 17.07.2023 Christian Schebitz

Anspruch auf Mindestlohn als Praktikant?

Was ist ein Praktikum?

Ein Praktikum ist eine zeitlich begrenzte Tätigkeit, die der beruflichen Orientierung oder der Vermittlung von praktischen Kenntnissen und Fähigkeiten dient. Praktika können sowohl im Rahmen einer schulischen oder akademischen Ausbildung als auch freiwillig absolviert werden. Die rechtliche Einordnung eines Praktikums hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Zweck, der Dauer, der Vergütung und der Integration in den Betrieb.

Wer ist ein Praktikant?

Ein Praktikant ist eine Person, die ein Praktikum absolviert. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Pflichtpraktikanten und freiwilligen Praktikanten. Pflichtpraktikanten sind solche, die aufgrund einer gesetzlichen, schulischen oder hochschulrechtlichen Vorgabe ein Praktikum absolvieren müssen. Freiwillige Praktikanten sind solche, die ohne eine solche Vorgabe ein Praktikum absolvieren, zum Beispiel zur Berufsorientierung oder zur Erweiterung ihrer Qualifikationen.

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Wann gilt der Mindestlohn für Praktikanten?

Der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 9,60 Euro pro Stunde gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, die auch für Praktikanten relevant sind. Nach § 22 Abs. 1 MiLoG gilt der Mindestlohn nicht für:

– Pflichtpraktika, die aufgrund einer gesetzlichen, schulischen oder hochschulrechtlichen Vorgabe absolviert werden
– Freiwillige Praktika von bis zu drei Monaten, die zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums dienen
– Freiwillige Praktika von bis zu drei Monaten, die begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung geleistet werden, sofern nicht zuvor ein solches Praktikum beim selben Arbeitgeber absolviert wurde
– Einstiegsqualifizierungen nach § 54a SGB III und Berufsausbildungsvorbereitungen nach §§ 68 bis 70 HwO

Für alle anderen Praktika gilt der Mindestlohn unabhängig von der Dauer oder der Höhe der Vergütung. Das bedeutet, dass freiwillige Praktika von mehr als drei Monaten oder solche, die nicht der Orientierung oder Begleitung einer Ausbildung dienen, mindestens mit dem Mindestlohn vergütet werden müssen. Ebenso gilt der Mindestlohn für Praktika, die in Wirklichkeit keine sind, sondern verdeckte Arbeitsverhältnisse darstellen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Praktikant dieselben Aufgaben wie reguläre Arbeitnehmer erledigt, an feste Arbeitszeiten gebunden ist oder in den Betriebsablauf eingegliedert ist.

Wie kann man seinen Anspruch auf Mindestlohn durchsetzen?

Wenn ein Praktikant Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn hat, aber weniger oder gar nichts bezahlt bekommt, kann er seinen Anspruch gerichtlich geltend machen. Dazu muss er zunächst seinen Arbeitgeber schriftlich auffordern, die ausstehende Vergütung zu zahlen. Wenn das nicht fruchtet, kann er Klage beim Arbeitsgericht erheben. Dabei sollte er alle relevanten Unterlagen vorlegen, wie zum Beispiel den Praktikumsvertrag, Arbeitszeitaufzeichnungen oder Zeugenaussagen. Der Anspruch auf Mindestlohn verjährt nach drei Jahren ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem er entstanden ist.

Fazit

Praktikanten haben nicht immer Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Es kommt darauf an, ob sie ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum absolvieren und wie lange das Praktikum dauert. Wenn der Mindestlohn gilt, muss er auch gezahlt werden. Andernfalls kann der Praktikant seinen Anspruch gerichtlich durchsetzen.

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