Rechtsnews 14.07.2021 Christian R.

Seehofer verbietet Motorradverein „Bandidos“

Die Rockergruppe Bandidos aus Nordrhein Westfalen wurde durch den Bundesinnenminister Horst Seehofer verboten und damit aufgelöst. Am Montag schloss die Polizei in Ibenbüren und Greven die Vereinsheime. Der amtierende Minister verbot auch sogenannte „Chapters“, also Teilorganisationen der ehemaligen Vereinigung. Die Bandidos gaben eigentlich bekannt, sich selbst auflösen zu wollen. Es blieb scheinbar nur bei der Behauptung. Die daraus folgende rechtliche Konsequenz: Seehofer verbietet den Motorradverein „Bandidos MC Federation West Central“ selbst. Das Vereinsvermögen wird eingezogen.

Wer sind die „Bandidos“?

Neben der Rockerbande der „Hell’s Angels“ sind die Bandidos der zweitgrößte Motorradclub der Welt. Vietnamkriegsveterane und Gründer des Clubs Donald Eugene Chambers wählte dabei den Namen Bandidos zu Ehren von mexikanischen Banditen, die nach ihren eigenen Regeln lebten. Problematisch ist heute allerdings die Nähe der einzelnen Mitglieder zur organisierten Kriminalität, weshalb sie länger schon unter Verfassungsschutzberichten notiert sind. Weiterhin kennzeichnend ist die brennende Rivalität zu den Hell’s Angels. Oft wird das Verhältnis auch als Bandenkrieg bezeichnet.

Warum wurde der Banditenclub aufgelöst?

Hintergrund der scharfen Maßnahme ist der Umstand, dass die Tätigkeiten der Gruppierung bestehenden Strafgesetzen zuwiderlaufen. Fast 1800 Ermittlungsbeamte durchsuchten Anfang Juli die Vereinshäuser und privaten Wohnungen der Bandidos. Hier konnten unter anderem Waffen, Drogen, Munition, Speichermedien, Motorräder und viel Bargeld sichergestellt werden. Bei Auswertung der Sachen gewann die Polizei einen gefestigten Eindruck in die bestehende Struktur des Clubs. Sie fand Abzeichen („Kutten“), die einem Mitglied dann verliehen werden, wenn dieser bestimmte oder besonders viele Straftaten verübte. Ferner gab es verschiedene Aufnäher für verschieden begangene Verbrechen, wie Körperverletzung oder Totschlag.

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Das Bundesinnenministerium ist der Auffassung, dass die Motorradcrew sich nicht trifft, um gemeinsam Motorrad zu fahren. Viel eher gehe es darum, „einen territorialen und finanziellen Machtzuwachs innerhalb der Rockerszene anzustreben und entsprechende Ansprüche regelmäßig auch mit Gewalt, insbesondere gegenüber anderen Rockergruppierungen in seinem regionalen Einflussgebiet durchzusetzen.“

Horst Seehofer sieht das Verbot als Konsequenz ihrer rechtswidrigen Taten: „Wer unsere Gesetze mit Füßen tritt, verschwindet nicht vom Radar unserer Sicherheitsbehörden, nur weil er seine Selbstauflösung erklärt. Das bislang größte Verbot einer kriminellen Rockergruppe zeigt, dass sich der Rechtsstaat nicht an der Nase herum führen lässt.“

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Quellen und Links:

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bandidos-rockergruppierung-vereinsverbot-deutschland-verfuegung-bundesinnenministerium/

https://www.tagesschau.de/inland/seehofer-bandidos-101.html

https://www1.wdr.de/nachrichten/rockergruppe-bandidos-west-central-verboten-100.html

https://dewiki.de/Lexikon/Bandidos

 

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