Rechtsnews 30.03.2017 Christian R.

Schimmel in der Dusche – wer hat Schuld?

In der Dusche stehend zu duschen ist etwas völlig Normales, sollte man meinen. Dass das Stehendduschen jedoch auch zu rechtlichen Problemen führen kann, zeigte sich in einem Fall, der kürzlich in Köln verhandelt wurde. Die im Streit stehenden Parteien des Verfahrens waren ein Mieter und sein Vermieter.

Schimmel in der Dusche – wer hat Schuld?

Der Mieter der Wohnung stellte eines Tages fest, dass es in der von ihm genutzten und zu der Wohnung gehörenden Dusche schimmelte. Die Dusche ist in eine Badewanne integriert und der Raum ist auch im spritzwassergefährdeten Bereich der Duschwanne nicht raumhoch gefliest. Aufgrund des vorhandenen Schimmels machte der Mieter von dem ihm seiner Meinung nach zustehenden Mietminderungsrecht Gebrauch. Weil der Vermieter der Meinung war, dass seinem Mieter dieses Recht nicht zustünde, kam es schließlich zur gerichtlichen Auseinandersetzung.

Ärger um die Dusche beschäftigt die Gerichte

In der ersten Instanz verurteilte das Amtsgericht den Vermieter dazu, durch Vornahme entsprechender baulicher Maßnahmen die Entstehung von Schimmel zukünftig zu verhindern. Darüber hinaus erklärte es die vom Mieter geltend gemachte Mietminderung in Höhe von 10 % für rechtmäßig. Gegen das Urteil der ersten Instanz legte der Vermieter jedoch Berufung ein, so dass der Fall schließlich vor dem Landgericht Köln erneut beurteilt werden musste. Das Landgericht holte zu diesem Zweck eigens ein Gutachten ein, das zu der Erkenntnis kam, dass in dem vorliegenden Fall keine bauseitige Verantwortung für das Entstehen des Schimmels in Frage kam. Der Schimmelbefall war dementsprechend einzig und allein auf die Nutzung der Duschbadewanne im Stehen zurückzuführen. Das Gericht kam deshalb zu der Erkenntnis, dass das Nutzen der Dusche im Stehen eine für das Bad der Wohnung nicht geeignete Verhaltensweise sei, weil somit bei jedem Duschvorgang Spritzwasser in ungeschützte Wandteile eindringen könne. Diese Art der Nutzung der Dusche musste, so das Gericht, zwangsläufig und für den Mieter auch ohne weiteres erkennbar zur Bildung von Schimmel führen. Die Mietminderung durch den Mieter wurde dementsprechend für unzulässig erklärt.

Unsicher bei einer Rechtsfrage? Holen Sie sich jetzt eine schnelle Einschätzung – ab 29,99 €.

★★★★★ Seit 2004 Millionen beratene und zufriedene Kunden
Was passt zu Ihnen?
Wenn Sie lieber direkt sprechen möchten.
Telefonisch
Für alle, die direkt mit einem Anwalt sprechen möchten
Anruf innerhalb ca. 4 Stunden
ab 34,99 *
  • 15 / 30 / 45 Min wählbar
  • Persönlich & lösungsorientiert
  • Wenn Reden wichtig ist
Anwalt telefonisch anfragen
Ideal, wenn Sie sofort persönlich sprechen möchten.
Wenn Sie schnell und günstig eine erste Orientierung brauchen.
✦ Empfohlen
LexBot
KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
⚡ Antwort in ca. 2 Minuten ⚡
ab 29,99 *
Ideal für erste, rechtliche Orientierung
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln
  • Rechtliche Einordnung & nächste Schritte
  • Optional: Doku-Check & Anwaltstelefon
KI-Ersteinschätzung starten →
Keine Wartezeit  ·  Keine versteckten Kosten  ·  Sofort online starten
★★★★★ 4,8 / 5 Sterne
LexBot Prüfprotokoll gem. EU AI Act Geprüft gem.
EU AI-Act
Der schnellste Weg zu einer ersten Einschätzung.
Wenn Sie eine schriftliche Antwort wünschen.
Schriftlich
Für komplexere Fälle mit anwaltlicher Ausarbeitung
Antwort in ca. 1 Werktag
99,99 *
  • Schriftliche anwaltliche Ausarbeitung
  • Upload eines Dokuments möglich
  • Eine Rückfrage inklusive
Schriftliche Antwort erhalten
Für Fälle, bei denen Sie eine ausführliche Antwort benötigen.
*alle Preise inkl. MwSt.  ·  LexBot® ist als Marke geschützt und beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert.

Quelle: http://www.rechtsindex.de/mietrecht/5893-mietwohnung-duschen-im-stehen-kann-eine-vertragswidrige-nutzung-darstellen

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€