Rechtsnews 12.10.2015 Manuela Frank

Umsatzsteuer für Pelze

eBay gilt als beliebteste Online-Handelsplattform,
über die viele Menschen täglich private Verkäufe bzw. Käufe tätigen. Ist es
doch eine einfache und schnelle Möglichkeit, Gegenstände zu verkaufen, für die
man selbst keine Verwendung mehr hat. Doch als Verkäufer sollte man vorsichtig
sein, welche Dinge man über eBay veräußert. Denn die vermeintlich privaten
Verkäufe können in manchen Fällen auch als unternehmerische Tätigkeit angesehen
werden, für die Umsatzsteuer gezahlt werden muss.

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Verkauf von Pelzmänteln über eBay

Die Klägerin arbeitet als selbständige
Finanzdienstleisterin und veräußerte über eBay insgesamt 140 Pelzmäntel an
verschiedene Personen. Die Verkäufe fanden in den Jahren 2004 und 2005 statt
und erfolgten über zwei Verkäuferkonten. Die Klägerin erwirtschaftete dabei
einen Gewinn von ungefähr 90.000 Euro. Die Pelze stammten aus der privaten Sammlung
ihrer verstorbenen Schwiegermutter, wie die Klägerin mitteilte. Diese habe die
Frau zwischen den Jahren 1960 und 1985 zusammengetragen. Im Zuge der
Haushaltsauflösung habe die Klägerin die Mäntel in unterschiedlichen Größen
verkauft. Die uneinheitliche Größe begründete die Klägerin schlicht und
ergreifend damit, dass sich so eine Kleidergröße „schon mal ändern“ könne. Jedenfalls
liege ihrer Ansicht nach keinerlei unternehmerische Tätigkeit vor.

 

Finanzamt fordert Umsatzsteuer für Privatverkauf

 

Durch eine anonyme Anzeige erfuhr das
Finanzamt von den Verkäufen über eBay und forderte hierfür Umsatzsteuer. Die
Anmerkungen der Klägerin hielt es für unglaubwürdig. Das Finanzgericht glaubte
der Klägerin und merkte an, dass sie lediglich Gegenstände aus einer
Privatsammlung verkauft habe und somit keine unternehmerische Tätigkeit ausübe.
 

 

Wann muss ein „Sammelthema“ bei einer privaten Sammlung ersichtlich sein?

 

Dies sah der Bundesgerichtshof allerdings
anders. Die Tätigkeit der Klägerin sei nicht gleichzusetzen mit der einer
privaten Sammlerin, denn sie hat die Pelzmäntel einer Fremden und nicht ihre
eigenen verkauft. Außerdem handelt es sich bei den Mänteln nicht um
Sammlerstücke, wie es beispielsweise bei Münzen oder Briefmarken der Fall ist. Vielmehr
gehören Pelze zu Gebrauchsgegenständen. Darüber hinaus weisen die Pelze
unterschiedliche Marken, Arten, Größen und Ärmellängen auf. Deshalb fehle es
auch an einem „Sammelthema“, das verfolgt werden sollte. Die Klägerin ist zudem
planmäßig vorgegangen und habe einigen Organisationsaufwand betrieben. Somit
muss sie für ihre unternehmerische Tätigkeit auch Umsatzsteuer entrichten.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Vorsicht also beim
nächsten Verkauf über eBay!

  • Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs vom 23.
    September 2015; AZ: XI R 43/13 

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