Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Rechtsnews 25.09.2015 Manuela Frank

Straffreie Gaudi auf dem Oktoberfest

Jedes Jahr heißt es Ende
September in München auf ein Neues: „Die Krüge hoch! Oans, zwoa, drei – g’suffa!“ –
und die Oktoberfestzeit beginnt. Dann machen sich rund 6,3 Millionen
Feierwütige auf den Weg zur Wies’n, um sich ein paar Maß zu gönnen. Doch das
Trinkgelage verläuft nur in den seltensten Fällen friedlich, je später der
Abend, desto heiterer die Laune, aber auch größer die Bereitschaft zu
Pöbeleinen und gewalttätigen Auseinandersetzungen. Doch das sind nicht die
einzigen Rechtsverstöße, welche die Wies’n-Besucher im Bierzelt begehen.

Vorsicht vor Taschendieben auf dem Oktoberfest

Zu den häufigsten Delikten
auf dem Oktoberfest zählt der Taschendiebstahl. Auf dem größten Volksfest der Welt
haben Profidiebe leichtes Spiel. Geschnappt und bestraft werden können nur  die wenigsten. Die Besucher sollten also am
besten auf Taschen verzichten und stattdessen ihre Wertsachen direkt am Körper
tragen.  

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Straffreie Gaudi auf dem Oktoberfest erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Muss man Schadensersatz leisten, wenn man von der Bierbank stürzt?

Im Festzelt ist die Feierlaune bekanntlich am größten,
auf ein leeres Maß folgt bekanntlich ziemlich schnell ein neues. Dabei wird auf
den Tischen getanzt und ausgelassen gefeiert. Da kann es schnell mal passieren,
dass man von der Sitzbank, auf der man steht, herabstürzt und sich im
schlimmsten Fall verletzt. So erging es auch einer Frau, die auf der Bierbank
tanzte und von einem vorbeilaufenden Wiesngast zu Fall gebracht wurde. Diese
stürzte auf den hinter ihr sitzenden Mann, der sich gerade den Bierkrug zum
Mund führte. Dieser verletzte sich dadurch an Zähnen und Mund stark. Er
forderte von der Frau Schmerzensgeld und ihm wurden insgesamt 500 Euro
zugesprochen, da die Frau umsichtiger hätte sein müssen (Urteil des
Amtsgerichts München vom
12. Juni 2007; AZ:
155 C 4107/07).

Gewalttätige Security in Oktoberfestzelt

Ein Tisch im Bierzelt ist von vielen heiß begehrt,
deshalb können diese in der Regel nur für einen bestimmten Zeitraum reserviert
werden. Ist dieser abgelaufen, müssen die Gäste ihren Platz und auch das Zelt
räumen. Eine Gruppe feierwütiger Männer stand nach der abgelaufenen Zeit auch
von ihren Plätzen auf, weigerte sich aber, das Festzelt zu verlassen,
schließlich waren sie doch gerade erst in Feierstimmung gekommen. Vielmehr machten
sie es sich im Boxengang gemütlich und behinderten dabei die Bedienungen bei
ihrer Arbeit. Trotz mehrfacher Aufforderung verließen die Männer das Zelt
nicht, stattdessen wurde einer von ihnen aggressiv und pöbelte das
Sicherheitspersonal an. Das ließ sich die Security nicht lange gefallen, und
nahm den stark Alkoholisierten in den Polizeigriff. Unter einigem
Gewalteinfluss wurde er schließlich nach draußen befördert. Hierbei zog er sich
einen knöchernen Strecksehnenausriss am Ringfinger zu und forderte deshalb
Schmerzensgeld. Erfolglos, denn das Gericht vertrat die Ansicht, dass die
Maßnahme des Sicherheitspersonal angemessen und erforderlich gewesen sei. Ohne
Eingreifen des Sicherheitsbeamten hätten die Männer den Weg nicht geräumt. Die
Security hat ihr Hausrecht genutzt und die verbotene Eigenmacht des Gastes
durch Gewalteinwendung gebrochen. Dies sei mit dem Gesetz vereinbar. Darüber
hinaus könne sich der Betrunkene die Verletzung auch durch seine Gegenwehr zugezogen
haben (Urteil des Amtsgerichts München vom 23.11.2007; AZ: 223 C 16529/07).

Erbrechen während der Taxifahrt

Nach einem alkoholreichen Abend auf dem Oktoberfest
erweist es sich als ratsam, das eigene Auto stehen zu lassen und stattdessen
lieber mit dem Taxi nach Hause zu fahren. Dies geschieht allerdings nicht immer
zur Freude des Taxifahrers. In einem konkreten Fall war ein Fahrgast so
betrunken, dass der Fahrer Angst um seinen Wagen hatte. Um den Betrunkenen so
schnell wie möglich zu seiner Wohnung zu bringen, überschritt er auf der Fahrt
die erlaubte Geschwindigkeit um 64 km/h. Gegen die erteilte Strafe legte er
Widerspruch ein und argumentierte, dass er das Recht hatte, sein Auto vor
Erbrochenem zu schützen. Das sah das Gericht anders, denn der Taxifahrer hätte
von Anfang an den Betrunkenen nicht in sein Taxi aufnehmen müssen. Stattdessen
drohten ihm zwei Monate Fahrverbot sowie eine Geldstrafe in Höhe von 440 Euro (Urteil des OLG Bambergs vom 4.
September 2013; AZ: 3 Ss OWi 1130/13).

Was soll man als Anwohner während des Oktoberfestes tun?

So schön die Zeit der Wies’n auch sein mag, für die Anwohner
heißt es während des Oktoberfests Ruhe bewahren. Drei Wochen lang laufen
Betrunkene jeden Tag am eigenen Haus vorbei und beschränken sich bei ihrem
unangebrachten Verhalten nicht nur auf Gebrüll. Wer viel Bier trinkt, muss
dieses auch irgendwann wieder loswerden. Sich an der langen Schlange vor dem
Dixi-Klo anstellen, dauert schlichtweg zu lange. Also warum nicht schnell im nächsten
Vorgarten sein Geschäft erledigen? Wer am Morgen Hinterlassenschaften der
Festgäste entdeckt, hat in der Regel schlechte Karten, denn den Schaden bei der
Stadt München geltend machen, können die Anwohner in einem solchen Fall meist
nicht. Stattdessen müssen sich die Anwohner direkt an den Übeltäter wenden, der
jedoch in den seltensten Fällen ausfindig gemacht werden kann. Lärmbelästigte
Anwohner sollten also am besten mitfeiern oder sich zur Oktoberfestzeit Urlaub
nehmen.

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