Rechtsnews 18.08.2023 Alex Clodo

Skurrile Klagen aus den USA

Die USA sind bekannt für ihre ausgeprägte Prozesskultur, die es jedem Bürger ermöglicht, vor Gericht zu ziehen, wenn er sich in seinen Rechten verletzt fühlt. Dabei kommt es immer wieder zu kuriosen und teils absurd anmutenden Klagen, die oft hohe Schadensersatzforderungen beinhalten. In diesem Text werden einige Beispiele für solche Klagen vorgestellt und erläutert, wie die Gerichte damit umgegangen sind.

Skurrile Klagen

Starbucks: Zuviel Eis im Eiskaffee

Eine Frau aus Illiois hatte sich bei einem Besuch bei Starbucks ungerecht behandelt gefühlt. Ihrer Meinung nach enthielt ihr Eiskaffee zu viel Eis und zu wenig Kaffee. Sie verfasste eine Klageschrift, in der sie unter anderem ankreidete, dass die angegebene Getränkegröße dem Fassungsvermögen der Becher und nicht der tatsächlichen Menge des Getränks
entspreche.

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Dabei weitete sie ihren Vorwurf auch auf Eistee und andere gekühlte Getränke aus. Die Klägerin verlangte Schadensersatz in Höhe von 5 Millionen US-Dollar als Ausgleich für den Getränkeschwindel. Starbucks verteidigte sich und gab an, dass Eis als wichtiger Bestandteil aller gekühlten Getränke gelte. Außerdem seien sich die meisten Kunden dessen auch bewusst. Auch bot das Unternehmen an, im Zweifelsfall beanstandete Getränke neu zuzubereiten. Wie das zuständige Gericht letztlich entscheidet, ist noch unklar.

Subway: Zu kurzes Sandwich

Auch bei der Sandwich-Kette Subway gab es Grund zur Aufregung: Zwei Männer aus New Jersey beschwerten sich über falsche Längenangaben und lösten damit eine Sammelklage gegen das Unternehmen aus. Subway hatte damit geworben, dass die Sandwiches einen Fuß lang sein sollten, in Wirklichkeit entsprachen diese jedoch nur annähernd der Länge von 12 Inches oder rund 30 Zentimetern. Letztlich wurde entschieden, dass die Filialen ein Messwerkzeug etwa in Form eines Lineals bereithalten müssten, um die Länge auf Wunsch der Kunden zu überprüfen. Auch eine besondere Schulung der Mitarbeiter und die Durchführung einer monatlichen Stichprobe sind seither verpflichtend.

McDonalds: Heißer Kaffee ist zu heiß

Die Fastfoodkette McDonalds musste ebenfalls mehrere Klagen einstecken, am bekanntesten dürfte jedoch der folgende Fall geworden sein: Eine Frau hatte sich einen Kaffee gekauft, im Auto den Plastikdeckel entfernt und das Getränk aus Versehen über ihre Beine geschüttet. Die heiße Flüssigkeit wurde von ihrer Hose aufgesogen, sodass die Frau Verbrennungen dritten Grades erlitt.

Sie musste für mehrere Tage in ein Krankenhaus und unter anderem eine Hauttransplantation vornehmen lassen. Nachdem mehrere außergerichtliche Einigungen scheiterten, verklagte die Geschädigte McDonalds schließlich auf 20.000 $ Schadensersatz.

Als Begründung wurde angeführt, dass McDonalds den Kaffee in ihren Filialen mit einer Temperatur von 85°C verkaufe und somit weit über den Durchschnittswerten der anderen Fastfoodketten läge. Auch 700 weitere Ansprüche, die in Zusammenhang mit von McDonalds-Kaffee ausgelösten Verbrennungen standen, waren ausschlaggebend für die gerichtliche Entscheidung.

Letztlich sprachen die Richter der geschädigten Frau Schadensersatz in Höhe von 160.000 $ sowie einen Strafschadensersatz von 2,7 Millionen $ zu. Auch ein aktueller Fall erinnert an die Kaffeeklage: Eine Frau hatte sich ebenfalls mit heißem Kaffee verbrüht, diesmal jedoch, da der Deckel falsch auf dem Becher angebracht gewesen war. Eine Entscheidung steht jedoch noch aus.

Wie kann man von einem Fernseher erschreckt werden?

Ein drittes Beispiel für eine skurrile Klage ist der Fall einer Frau, die 1998 einen Fernsehsender auf 10 Millionen US-Dollar Schadensersatz verklagte, weil sie von einer Sendung so erschreckt worden sei, dass sie einen Herzinfarkt erlitten habe. Die Frau sah sich eine Folge der Serie “The X-Files” an, in der eine Szene vorkam, in der ein Mann ohne Gesicht zu sehen war.

Die Frau behauptete, dass diese Szene so gruselig gewesen sei, dass sie einen Herzinfarkt bekommen habe und ins Krankenhaus habe gebracht werden müssen. Sie machte den Fernsehsender dafür verantwortlich, weil er keine Warnung vor der Sendung ausgestrahlt habe. Der Fernsehsender wies die Klage zurück und erklärte, dass die Serie als Science-Fiction gekennzeichnet gewesen sei und dass die Frau jederzeit hätte wegschalten können. Das Gericht wies die Klage ebenfalls ab und stellte fest, dass der Fernsehsender nicht für die individuelle Reaktion der Zuschauer haftbar gemacht werden könne.

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