Rechtsnews 12.01.2016 Manuela Frank

Skandalös: Polizisten entkleiden Frau

Polizeikontrolle
– bitte entkleiden! Eine junge Frau weigerte sich, dieser Anweisung Folge zu
leisten. Die männlichen Polizisten halfen kurzerhand nach und zogen sie gegen
ihren Willen aus. Ist das eine notwendige Maßnahme der Polizei oder handelten
die Männer rechtswidrig?

Darf die
Polizei festgenommene Frau entkleiden?  

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Im Juli 2013
feierten rund 50 bis 60 Personen eine Party. Allerdings viel zu laut, wie die
Anwohner befanden. Um der Ruhestörung ein Ende zu setzen, alarmierten sie die
Polizei. Als diese eintraf, kam es zu einer gefährlichen Körperverletzung, als
ein Feiernder einem Nachbarn eine Bierflasche gegen den Kopf schlug. Ein Teil
der Partymeute lief auf den Platz Kalk Post, dort forderte die Polizei die
Menge auf, den Platz sowie den gesamten Stadtteil Kalk zu verlassen. Während
des Einsatzes wurde eine Frau in Gewahrsam genommen. Die Polizisten forderten
sie auf, sich vollständig zu entkleiden, um eine Durchsuchung vornehmen zu
können. Dagegen weigerte sich die Frau, woraufhin die männlichen Polizisten sie
festhielten und entkleideten.

Rechte während der Polizeikontrolle

Gegen diese Maßnahmen
hat die Frau Klage erhoben. Das Verhalten der Männer sei unverhältnismäßig und
demnach rechtswidrig gewesen. Dieser Ansicht folgte das Gericht und bestätigte,
dass das Ingewahrsamnehmen der Klägerin nicht gerechtfertigt gewesen sei. Die
Anordnung des Polizeipräsidiums, dass sich in Gewahrsam Genommene entkleiden
müssen, sei rechtswidrig. Auch die Entkleidung durch die Männer sei nicht
angemessen gewesen. Es wäre möglich und zumutbar gewesen, weibliche Kräfte
hierfür hinzuzuziehen.  

  • Quelle: Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Kölns vom
    10. Dezember 2015; AZ: 20 K 2624/14

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