Rechtsnews 19.11.2015 Theresa Smit

NRW kauft USB-Stick für fünf Mil­lionen Euro

Mehrere Milliarden Euro Steuereinnahmen entgehen dem
deutschen Staat jedes Jahr durch Steuerhinterziehung. Insbesondere das Land
Nordrhein-Westfalen will nun stärker dagegen vorgehen und hat den inzwischen
neunten Datenträger mit Datensätzen gekauft. Doch ist dieses Vorgehen legal?

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NRW kauft USB-Stick für fünf Mil­lionen Euro erhalten

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Lohnt sich die Verschwendung von 600 Millionen Euro Steuergeldern?

Der USB-Stick soll Steuerinformationen enthalten, die einen
Wert von 600 Millionen Euro haben. Der Verkäufer soll zahlreiche Informationen
gesammelt haben, denen zufolge mehrere Finanzdienstleister und Bankinstitute
Steuern im Wert von 70 Milliarden Euro hinterzogen haben sollen. Dieses
Vorgehen sei ihm aufgrund einer früheren Tätigkeit als Steuerexperte eines
Börsenmaklers möglich gewesen sein. Die Verluste sollen unter anderem durch das
Vortäuschen von Geschäftsvorgängen entstanden sein, durch die die
Kapitalertragssteuer mehrfach gezahlt wurde. Diese sogenannten Cum-Ex-Geschäfte
sollen von zahlreichen Banken durchgeführt worden sein. Bisher hat sich jedoch
nur die Hypo-Vereinsbank zu diesem unrechtmäßigen Vorgehen bekannt und Zahlungen
in Höhe von 200 Millionen Euro geleistet. Doch auch andere Banken haben sich
bereits verdächtig gemacht und könnten nun mithilfe der Daten überführt werden.

NRW sucht Steuerhinterzieher in der Schweiz

Der Kauf des millionenschweren USB-Sticks war bereits das
neunte derartige Geschäft des Landes NRW. Nach eigenen Angaben treten sehr
häufig Verkäufer an das Finanzministerium heran, die mit Steuerdaten handeln
wollen. Die Angebote werden einzeln auf ihre Authentizität überprüft und
schließlich mit der Zustimmung der Ministerpräsidentin erworben. Im Gegensatz
zu kritischen Stimmen, die von Beschaffungskriminalität sprechen, ist das
Vorgehen der Steuerfahnder jedoch legal. Bereits im Jahr 2010 beschloss das
Bundesverfassungsgericht, dass angekaufte Daten als Grundlage für Ermittlungen
verwendet werden dürfen, selbst, wenn sie auf illegale Weise erworben wurden.
Dennoch hatte die Schweiz einen Haftbefehl gegen drei Steuerfahnder erlassen,
die eine CD mit schweizer Bankdaten gekauft hatten. Ihnen wurde die Verletzung
des Bankgeheimnisses vorgeworfen. Inzwischen wurde jedoch ein Steuerabkommen zwischen
der Schweiz und der Europäischen Union unterzeichnet, das ab dem Jahr 2018 den
Austausch von Bankdaten ermöglicht. So sollen Steuerhinterziehungen durch
internationale Konten künftig unterbunden werden.

Wie nützlich ist eine Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung?

Seit dem Jahr 2006 hat das Land NRW zahlreiche Datenträger
mit Steuerinformationen gekauft. Neben den tatsächlichen Gebühren und
Nachzahlungen wurde durch dieses Vorgehen jedoch auch die Angst der Schuldigen
geschürt. So gingen zahlreiche Selbstanzeigen bei den Finanzbehörden ein, die
sich nach § 371 der Abgabenordnung (AO) strafmildernd auswirken. Nach eigenen
Angaben belief sich diese Zahl in den Jahren 2010 bis 2015 allein in Nordrhein-Westfalen
auf über 22.000 und in ganz Deutschland auf etwa 120.000 Anzeigen. Ebenso
zahlten mehrere Banken freiwillig hohe Geldsummen, um die Vorwürfe zu tilgen. In
einem solchen Licht betrachtet, hat sich der Kauf der Steuerdaten für die
Länder in doppelter Weise ausgezahlt, sodass es bestimmt nicht die letzte
Transaktion gewesen sein dürfte.

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