Rechtsnews 12.10.2015 Manuela Frank

Umsatzsteuer für Pelze

eBay gilt als beliebteste Online-Handelsplattform,
über die viele Menschen täglich private Verkäufe bzw. Käufe tätigen. Ist es
doch eine einfache und schnelle Möglichkeit, Gegenstände zu verkaufen, für die
man selbst keine Verwendung mehr hat. Doch als Verkäufer sollte man vorsichtig
sein, welche Dinge man über eBay veräußert. Denn die vermeintlich privaten
Verkäufe können in manchen Fällen auch als unternehmerische Tätigkeit angesehen
werden, für die Umsatzsteuer gezahlt werden muss.

 

Unsicher bei einer Rechtsfrage? Holen Sie sich jetzt eine schnelle Einschätzung – ab 29,99 €.

★★★★★ Seit 2004 Millionen beratene und zufriedene Kunden
Was passt zu Ihnen?
Wenn Sie lieber direkt sprechen möchten.
Telefonisch
Für alle, die direkt mit einem Anwalt sprechen möchten
Anruf innerhalb ca. 4 Stunden
ab 34,99 *
  • 15 / 30 / 45 Min wählbar
  • Persönlich & lösungsorientiert
  • Wenn Reden wichtig ist
Anwalt telefonisch anfragen
Ideal, wenn Sie sofort persönlich sprechen möchten.
Wenn Sie schnell und günstig eine erste Orientierung brauchen.
✦ Empfohlen
LexBot
KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
⚡ Antwort in ca. 2 Minuten ⚡
ab 29,99 *
Ideal für erste, rechtliche Orientierung
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln
  • Rechtliche Einordnung & nächste Schritte
  • Optional: Doku-Check & Anwaltstelefon
KI-Ersteinschätzung starten →
Keine Wartezeit  ·  Keine versteckten Kosten  ·  Sofort online starten
★★★★★ 4,8 / 5 Sterne
LexBot Prüfprotokoll gem. EU AI Act Geprüft gem.
EU AI-Act
Der schnellste Weg zu einer ersten Einschätzung.
Wenn Sie eine schriftliche Antwort wünschen.
Schriftlich
Für komplexere Fälle mit anwaltlicher Ausarbeitung
Antwort in ca. 1 Werktag
99,99 *
  • Schriftliche anwaltliche Ausarbeitung
  • Upload eines Dokuments möglich
  • Eine Rückfrage inklusive
Schriftliche Antwort erhalten
Für Fälle, bei denen Sie eine ausführliche Antwort benötigen.
*alle Preise inkl. MwSt.  ·  LexBot® ist als Marke geschützt und beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert.

Verkauf von Pelzmänteln über eBay

Die Klägerin arbeitet als selbständige
Finanzdienstleisterin und veräußerte über eBay insgesamt 140 Pelzmäntel an
verschiedene Personen. Die Verkäufe fanden in den Jahren 2004 und 2005 statt
und erfolgten über zwei Verkäuferkonten. Die Klägerin erwirtschaftete dabei
einen Gewinn von ungefähr 90.000 Euro. Die Pelze stammten aus der privaten Sammlung
ihrer verstorbenen Schwiegermutter, wie die Klägerin mitteilte. Diese habe die
Frau zwischen den Jahren 1960 und 1985 zusammengetragen. Im Zuge der
Haushaltsauflösung habe die Klägerin die Mäntel in unterschiedlichen Größen
verkauft. Die uneinheitliche Größe begründete die Klägerin schlicht und
ergreifend damit, dass sich so eine Kleidergröße „schon mal ändern“ könne. Jedenfalls
liege ihrer Ansicht nach keinerlei unternehmerische Tätigkeit vor.

 

Finanzamt fordert Umsatzsteuer für Privatverkauf

 

Durch eine anonyme Anzeige erfuhr das
Finanzamt von den Verkäufen über eBay und forderte hierfür Umsatzsteuer. Die
Anmerkungen der Klägerin hielt es für unglaubwürdig. Das Finanzgericht glaubte
der Klägerin und merkte an, dass sie lediglich Gegenstände aus einer
Privatsammlung verkauft habe und somit keine unternehmerische Tätigkeit ausübe.
 

 

Wann muss ein „Sammelthema“ bei einer privaten Sammlung ersichtlich sein?

 

Dies sah der Bundesgerichtshof allerdings
anders. Die Tätigkeit der Klägerin sei nicht gleichzusetzen mit der einer
privaten Sammlerin, denn sie hat die Pelzmäntel einer Fremden und nicht ihre
eigenen verkauft. Außerdem handelt es sich bei den Mänteln nicht um
Sammlerstücke, wie es beispielsweise bei Münzen oder Briefmarken der Fall ist. Vielmehr
gehören Pelze zu Gebrauchsgegenständen. Darüber hinaus weisen die Pelze
unterschiedliche Marken, Arten, Größen und Ärmellängen auf. Deshalb fehle es
auch an einem „Sammelthema“, das verfolgt werden sollte. Die Klägerin ist zudem
planmäßig vorgegangen und habe einigen Organisationsaufwand betrieben. Somit
muss sie für ihre unternehmerische Tätigkeit auch Umsatzsteuer entrichten.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Vorsicht also beim
nächsten Verkauf über eBay!

  • Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs vom 23.
    September 2015; AZ: XI R 43/13 

Weitere Artikel zum Thema Umsatzsteuer:

eBay: Nickname für Umsatzsteuerpflicht relevant

Tätigkeiten von Berufsbetreuern sind umsatzsteuerfrei

Pornografische Internetseite zur Umsatzsteuer verpflichtet

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€