Wenn Sie eine Immobilie kaufen oder mieten wollen, müssen Sie oft eine Maklerprovision zahlen. Aber was ist das eigentlich? Wer muss sie zahlen? Und wie hoch ist sie? In diesem Blogbeitrag erklären wir Ihnen alles, was Sie über die Maklerprovision wissen müssen.
Was ist eine Maklerprovision?
Eine Maklerprovision ist die Vergütung, die ein Makler für seine Vermittlungstätigkeit erhält. Der Makler vermittelt zwischen dem Verkäufer oder Vermieter einer Immobilie und dem Käufer oder Mieter. Er hilft bei der Suche, der Besichtigung, den Verhandlungen und dem Vertragsabschluss. Dafür erhält er eine Provision, die in der Regel ein bestimmter Prozentsatz des Kauf- oder Mietpreises ist.
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Maklerprovision: Was Sie wissen müssen erhalten
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Wer zahlt die Maklerprovision?
Das hängt davon ab, wer den Makler beauftragt hat. Ab dem 23. Dezember 2020 gilt in Deutschland das so genannte Bestellerprinzip. Das bedeutet, dass derjenige, der den Makler beauftragt hat, auch die Provision zahlen muss. Das gilt sowohl für den Verkauf als auch für die Vermietung von Immobilien.
Es gibt jedoch Ausnahmen. Wenn sowohl der Verkäufer als auch der Käufer den Makler beauftragt haben, können sie sich die Provision teilen. Man spricht dann von einer geteilten Provision. Die Höhe der Provision muss dann im Maklervertrag festgelegt werden. Außerdem kann der Käufer die Provision übernehmen, wenn er dies ausdrücklich wünscht und der Verkäufer damit einverstanden ist. Das nennt man abweichende Vereinbarung.
Wie hoch ist die Maklerprovision? Ist die Höhe der Maklerprovision gesetzlich geregelt?
Die Höhe der Maklerprovision ist nicht gesetzlich geregelt. Aber was ist eine übliche Maklerprovision? Sie kann je nach Bundesland, Region und Art der Immobilie variieren. In der Regel beträgt sie zwischen 3 und 7 Prozent des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer. Bei Mietwohnungen beträgt sie in der Regel zwei Monatsmieten zuzüglich Mehrwertsteuer.
Wie rechne ich Maklerprovision aus? Hier ein paar Besipiele:
- Beispiel 1: Sie kaufen eine Eigentumswohnung in Berlin für 300.000 Euro. Der Makler hat nur den Verkäufer beauftragt und verlangt eine Provision von 6 Prozent zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer. Die Provision beträgt dann: 300.000 x 0,06 x 1,19 = 21.420 Euro.
- Beispiel 2: Sie mieten eine Wohnung in München für 1.000 Euro Kaltmiete im Monat. Der Makler hat nur den Vermieter beauftragt und verlangt eine Provision von zwei Monatskaltmieten zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer. Die Provision beträgt dann: 1.000 x 2 x 1,19 = 2.380 Euro.
- Beispiel 3: Sie kaufen ein Einfamilienhaus in Hamburg zum Preis von 500.000 Euro. Der Makler hat sowohl den Verkäufer als auch den Käufer beauftragt und verlangt eine geteilte Provision von jeweils 3 Prozent zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer. Die Provision für beide Parteien beträgt dann: 500.000 x 0,03 x 1,19 = 17.850 Euro.
Was können Sie tun, um die Maklerprovision zu sparen oder zu reduzieren?
Kann man mit dem Makler über die Provision verhandeln? Wenn Sie keine oder nur eine geringe Maklerprovision zahlen möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Suchen Sie ohne Makler oder von privat nach Immobilien. Diese finden Sie zum Beispiel auf Online-Portalen oder in Zeitungsinseraten.
- Verhandeln Sie mit dem Makler über die Höhe der Provision oder fragen Sie nach einem Rabatt, Verhandeln geht immer!
- Prüfen Sie, ob der Makler seine Leistung ordnungsgemäß erbracht hat und ob ihm die Provision zusteht.
- Widersprechen Sie einer unangemessenen oder unwirksamen Provision im Kauf- oder Mietvertrag.
- Holen Sie sich rechtlichen Rat oder Hilfe bei einem Anwalt oder einer Verbraucherzentrale.
Links zu einschlägigen Gesetzen:
- Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (WoVermittG)
- Gesetz über die Maklercourtage bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser (Maklercourtagegesetz)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
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