Ratgeber 14.10.2023 Christian Schebitz

Gleichbehandlung im deutschen Recht: Was Sie wissen müssen

Gleichbehandlung ist ein wichtiger Grundsatz im deutschen Recht, der vor Benachteiligungen aufgrund von Merkmalen wie Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion oder Behinderung schützen soll. Doch was genau bedeutet Gleichbehandlung und wie kann sie durchgesetzt werden? In diesem Blogbeitrag erfahren Sie mehr über die rechtlichen Grundlagen, die Anwendungsfälle und die Möglichkeiten, sich gegen Ungleichbehandlung zu wehren.

Was ist Gleichbehandlung?

Gleichbehandlung bedeutet, dass alle Menschen die gleichen Rechte haben und nicht aufgrund bestimmter Merkmale benachteiligt oder bevorzugt werden dürfen. Das gilt sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich, zum Beispiel am Arbeitsplatz, in der Schule, beim Einkaufen oder bei der Wohnungssuche. Gleichbehandlung ist ein Grundrecht, das in Artikel 3 des Grundgesetzes verankert ist. Dort heißt es

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Gleichbehandlung im deutschen Recht: Was Sie wissen müssen erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

(1) Alle Menschen sind gleich.
(Anm. des Redakteurs: Gemeint ist wohl, dass alle Menschen gleich behandelt werden sollten, denn das jeder Mensch verschieden (geprägt) ist, kann man kaum leugnen).

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen einer Behinderung benachteiligt werden.

Darüber hinaus gibt es weitere Gesetze, die die Gleichbehandlung in bestimmten Bereichen regeln, zum Beispiel das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verbietet.

Zu welchen Rechtsgebiet zählt “Gleichbehandlung”

Das Rechtsgebiet, zu dem “Gleichbehandlung” gehört, ist das Antidiskriminierungsrecht. Dieses Rechtsgebiet umfasst Rechtsvorschriften, die die Benachteiligung von Personen aufgrund bestimmter Merkmale wie Geschlecht, Alter, Behinderung, ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, sexuelle Identität oder sexuelle Orientierung verbieten oder verhindern sollen. Das Antidiskriminierungsrecht soll die Achtung der Menschenwürde und die Verwirklichung der Gleichberechtigung aller Menschen fördern.

Wie wird Gleichbehandlung umgesetzt?

Gleichbehandlung gilt in allen Lebensbereichen, in denen Menschen miteinander zu tun haben. Es gibt verschiedene Situationen, in denen es zu Ungleichbehandlung kommen kann:

  • Direkte Diskriminierung: Eine Person wird aufgrund eines bestimmten Merkmals schlechter behandelt als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation. Beispiel: Eine Frau wird bei einer Bewerbung abgelehnt, weil sie schwanger ist.
  • Indirekte Diskriminierung: Eine scheinbar neutrale Vorschrift oder Praxis wirkt sich nachteilig auf eine bestimmte Personengruppe aus. Beispiel: Ein Arbeitgeber verlangt von allen Bewerbern einen bestimmten Schulabschluss, obwohl dieser für die Stelle nicht erforderlich ist. Dadurch werden Menschen mit Migrationshintergrund oder mit niedrigem Bildungsniveau benachteiligt.
  • Belästigung: Eine Person wird durch unerwünschte Verhaltensweisen in ihrer Würde verletzt oder es wird ein einschüchterndes, feindseliges oder beleidigendes Umfeld geschaffen. Beispiel: Ein Mitarbeiter wird von seinem Vorgesetzten ständig mit sexistischen oder rassistischen Witzen belästigt.
  • Sexuelle Belästigung: Ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten verletzt die Würde einer Person oder schafft ein von Einschüchterungen, Anfeindungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld. Beispiel: Eine Mitarbeiterin wird von einem Kollegen wiederholt zu sexuellen Handlungen aufgefordert oder berührt.
  • Anweisung zur Diskriminierung: Eine Person wird aufgefordert oder angewiesen, eine andere Person aufgrund eines bestimmten Merkmals zu diskriminieren. Beispiel: Ein Vermieter wird von seinem Makler angewiesen, keine Mieter mit ausländischem Namen zu akzeptieren.

Um diese Beispiele zu veranschaulichen, können wir uns drei konkrete Fälle ansehen:

  • Fall 1: Ein Mann bewirbt sich als Erzieher in einem Kindergarten. Er hat eine abgeschlossene Ausbildung und mehrere Jahre Berufserfahrung. Er wird jedoch nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen, weil die Leitung der Meinung ist, dass Erzieher ein typischer Frauenberuf ist und Männer für die Betreuung von Kindern nicht geeignet sind. Hier liegt eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts vor, die gegen das AGG verstößt. Der Mann kann eine Entschädigung von bis zu drei Monatsgehältern verlangen und gegebenenfalls auf Einstellung oder Schadensersatz klagen.
  • Fall 2: Eine Frau türkischer Staatsangehörigkeit möchte eine Wohnung mieten. Sie verfügt über ein ausreichendes Einkommen und eine positive Schufa-Auskunft. Dennoch wird sie von mehreren Vermietern abgelehnt, weil sie ein Kopftuch trägt. Die Vermieter begründen dies damit, dass sie keine religiösen Symbole in ihrer Wohnung dulden wollen oder befürchten, dass sich die Nachbarn gestört fühlen könnten. Hier liegt eine mittelbare Diskriminierung wegen der Religion oder der ethnischen Herkunft vor, die gegen das AGG verstößt. Die Frau kann eine Entschädigung in Höhe von bis zu drei Monatsmieten verlangen und gegebenenfalls Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche geltend machen.
  • Fall 3: Ein junger Mann mit Down-Syndrom möchte in einem Café einen Kaffee trinken. Das Personal ignoriert ihn jedoch oder behandelt ihn unfreundlich. Er bekommt seinen Kaffee erst nach langem Warten und muss mehr bezahlen als andere Kunden. Er fühlt sich gedemütigt und ausgegrenzt. Hier liegt eine Belästigung wegen einer Behinderung vor, die gegen das AGG verstößt. Der Mann kann eine Entschädigung von bis zu 25.000 Euro und gegebenenfalls Unterlassung oder Schadensersatz verlangen.

Wie kann ich mich gegen Ungleichbehandlung wehren?

Wenn Sie sich diskriminiert fühlen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, sich zu wehren. Dabei sollten Sie die folgenden Schritte beachten:

  • Dokumentieren Sie den Vorfall: Schreiben Sie auf, was passiert ist, wann, wo, wie und von wem Sie diskriminiert wurden. Sammeln Sie Beweise, zum Beispiel Zeugenaussagen, Fotos, E-Mails oder Verträge.
  • Beschweren Sie sich bei der verantwortlichen Person oder Stelle: Teilen Sie mit, dass Sie sich diskriminiert fühlen und fordern Sie eine Stellungnahme oder Abhilfe. Setzen Sie dafür eine angemessene Frist.
  • Holen Sie sich Unterstützung: Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle, eine Antidiskriminierungsstelle, einen Rechtsanwalt oder eine Gewerkschaft. Dort erhalten Sie Informationen, Beratung und Unterstützung.
  • Klagen: Bleibt Ihre Beschwerde erfolglos oder erreichen Sie keine zufriedenstellende Lösung, können Sie vor Gericht gehen. Dabei müssen Sie beachten, dass es für bestimmte Ansprüche Fristen gibt, zum Beispiel drei Monate für Entschädigungsansprüche nach dem AGG.

Wo finde ich weitere Informationen?

Wenn Sie mehr über das Thema Gleichbehandlung im deutschen Recht erfahren möchten, können Sie folgende Quellen nutzen:

  • Grundgesetz: https://www.bundestag.de/grundgesetz
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/agg/
  • Antidiskriminierungsstelle des Bundes: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/
  • Antidiskriminierungsnetzwerke in den Bundesländern: https://www.antidiskriminierungsnetzwerk.de/
  • Antidiskriminierungsverbände in Deutschland: https://www.adnb.de/

Hier finden Sie eine Liste von Links zu relevanten deutschen Gesetzen zur Gleichbehandlung:

  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)  Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
  • Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG)  Ziel des Gesetzes ist die Gleichstellung von Frauen und Männern in den Dienststellen des Bundes und die Beseitigung bestehender Nachteile.
  • Führungspositionengesetz (FüPoG)  Ziel des Gesetzes ist die Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst.
  • Betriebsrentengesetz (BetrAVG) Ziel des Gesetzes ist die Sicherung und Förderung der betrieblichen Altersversorgung und die Vermeidung von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Altersgruppe.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€