Ratgeber 13.11.2023 Christian Schebitz

Was ist eine Beerdigung?

In Deutschland wird jeder Mensch nach seinem Versterben „beerdigt“, also in die „Erde“ verbracht. Die Beerdigung ist für Freunde und Angehörige eine Möglichkeit, von dem Verstorbenen Abschied zu nehmen. Natürlich treten zusammen mit dem Todesfall auch zahlreiche rechtliche Fragen in den Vordergrund. Wer organisiert die Beerdigung? Wie wird der Verstorbene beerdigt? Wer zahlt für die Beerdigung?

Definition Beerdigung bzw. Bestattung

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Eine Bestattung ist die Übergabe eines Verstorbenen an die Erde oder das Feuer. Dabei werden verschiedene Rituale vollzogen, die je nach Religion, Kultur oder persönlichen Wünschen variieren können. Eine Bestattung ist sowohl ein Abschied vom Verstorbenen als auch eine Trauerbewältigung für die Hinterbliebenen.

Welche Bestattungsarten gibt es?

Es gibt verschiedene Bestattungsarten, die sich in der Art der Bestattung, dem Ort der Beisetzung und dem Ablauf der Trauerfeier unterscheiden. Die häufigsten sind

  • Erdbestattung: Der Verstorbene wird in einem Sarg in einem Grab beigesetzt. Die Erdbestattung ist in Deutschland und vielen anderen Ländern die traditionelle Bestattungsform. Sie kann auf einem Friedhof, einem Waldfriedhof oder auf einem Privatgrundstück stattfinden.
  • Feuerbestattung: Der Verstorbene wird in einem Krematorium eingeäschert und die Asche in einer Urne aufbewahrt oder beigesetzt. Die Feuerbestattung ist eine alternative Bestattungsform, die sich zunehmender Beliebtheit erfreut. Sie kann auf einem Friedhof, einem Urnenfriedhof, in einem Kolumbarium oder an einem anderen Ort stattfinden.
  • Seebestattung: Die Asche des Verstorbenen wird in einer wasserlöslichen Urne im Meer beigesetzt. Die Seebestattung ist eine Sonderform der Feuerbestattung, die nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Sie kann an einer bestimmten Stelle auf See oder an einem Ort mit persönlicher Bedeutung stattfinden.

Wie läuft eine Bestattung ab?

Der Ablauf einer Bestattung hängt von der Bestattungsart, der Religion oder Weltanschauung und den individuellen Wünschen ab. In der Regel sind jedoch folgende Schritte zu beachten:

  • Die Trauerfeier: Angehörige, Freunde und Bekannte des Verstorbenen kommen zusammen, um gemeinsam zu trauern, zu beten, zu singen oder zu sprechen. Die Trauerfeier kann in einer Kirche, Kapelle, im Krematorium oder an einem anderen Ort stattfinden. Sie wird in der Regel von einem Geistlichen, einem Trauerredner oder einem Angehörigen geleitet.
  • Die Beisetzung: Bei der Beisetzung wird der Verstorbene oder seine Asche zur letzten Ruhestätte gebracht. Die Beisetzung kann unmittelbar nach der Trauerfeier oder zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden. Sie wird in der Regel von den nächsten Angehörigen begleitet. Bei der Beisetzung können Blumen, Kränze oder andere Gegenstände auf das Grab oder die Urne gelegt werden.
  • Der Leichenschmaus: Nach der Beerdigung treffen sich die Trauergäste zu einem gemeinsamen Essen und Gesprächen. Der Leichenschmaus ist eine Möglichkeit, sich gegenseitig Trost zu spenden, Erinnerungen auszutauschen und Dankbarkeit auszudrücken. Der Leichenschmaus kann in einem Restaurant, einem Gemeindehaus oder bei jemandem zu Hause stattfinden.

Was sind Beispiele für Bestattungen?

Bestattungen können sehr unterschiedlich gestaltet werden, je nachdem, was der Verstorbene oder seine Angehörigen gewünscht haben. Hier einige Beispiele:

  • Christliche Bestattung: Der Verstorbene wird in einem Sarg aufgebahrt und mit Blumen geschmückt. Die Trauerfeier findet in einer Kirche statt, wo Psalmen gesungen, Gebete gesprochen und eine Predigt gehalten wird. Anschließend wird der Sarg zum Friedhof gebracht und in einem Grab beigesetzt. Die Angehörigen streuen Erde auf den Sarg und sprechen das Vaterunser. Nach der Beisetzung findet im Gemeindehaus ein Leichenschmaus statt.
  • Buddhistische Feuerbestattung: Der Verstorbene wird in ein Leichentuch gehüllt und mit Räucherstäbchen umgeben. Die Trauerfeier findet im Krematorium statt, wo Mönche Mantras rezitieren, Trommeln schlagen und Glocken läuten. Anschließend wird der Leichnam eingeäschert und die Asche in einer Urne gesammelt. Die Angehörigen nehmen die Urne mit nach Hause oder bringen sie zu einem Tempel. Nach der Trauerfeier wird im Krematorium oder zu Hause ein vegetarisches Essen eingenommen.
  • Muslimische Seebestattung: Der Verstorbene wird in ein weißes Tuch gehüllt und rituell gewaschen. Die Trauerfeier findet in einem Hafen statt, wo ein Imam Koranverse rezitiert, ein Gebet leitet und den Verstorbenen segnet. Anschließend wird die Asche in einer wasserlöslichen Urne auf ein Schiff gebracht und im Meer versenkt. Die Angehörigen werfen Blumen ins Wasser und sprechen eine Al-Fatiha. Nach der Beerdigung findet kein Leichenschmaus statt, sondern eine Spende an die Armen.

Was ist bei einer Beerdigung zu beachten?

Es gibt einige Details, die bei einer Beerdigung nützlich sein können, um die Organisation zu erleichtern, die Kosten zu senken oder um Individualität auszudrücken. Hier einige Beispiele:

  • Bestattungsart: Es ist wichtig, rechtzeitig zu entscheiden, welche Bestattungsart man für sich selbst oder einen Angehörigen wünscht. Dabei sollten persönliche Vorlieben, religiöse Vorschriften und finanzielle Möglichkeiten berücksichtigt werden. Es gibt verschiedene Bestattungsarten wie Erdbestattung, Feuerbestattung, Seebestattung oder andere Formen.
  • Der Bestatter: Es ist ratsam, sich einen seriösen und kompetenten Bestatter zu suchen, der einem bei allen Formalitäten und Vorbereitungen behilflich ist. Vergleichen Sie verschiedene Angebote, achten Sie auf versteckte Kosten und schließen Sie einen schriftlichen Vertrag ab. Es gibt verschiedene Bestatter, die sich auf bestimmte Bestattungsarten oder Religionen spezialisiert haben.
  • Trauerkleidung: Es ist üblich, bei Beerdigungen schwarze oder dunkle Kleidung zu tragen, um Respekt und Trauer auszudrücken. Man sollte aber auch auf das eigene Wohlbefinden und das Wetter achten. Es gibt keine festen Regeln für die Trauerkleidung, solange sie angemessen und dezent ist.
  • Die Trauerkarte: Es ist eine schöne Geste, den Angehörigen des Verstorbenen eine Trauerkarte zu schicken, um sein Beileid und seine Anteilnahme auszudrücken. Es empfiehlt sich, einen persönlichen und einfühlsamen Text zu verfassen, der den Verstorbenen würdigt und den Hinterbliebenen Trost spendet. Es gibt verschiedene Trauerkarten, die man kaufen oder selbst gestalten kann.

Wie finde ich einen Bestattungsanwalt?

Bei rechtlichen Fragen oder Problemen im Zusammenhang mit einer Bestattung kann es sinnvoll sein, einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Dabei sollte man einen Anwalt wählen, der auf das entsprechende Rechtsgebiet spezialisiert ist und Erfahrung mit ähnlichen Fällen hat. Einige mögliche Rechtsgebiete sind

  • Erbrecht: Wenn es um die Verteilung des Nachlasses des Verstorbenen geht, kann ein auf Erbrecht spezialisierter Anwalt helfen, einen Erbschein zu beantragen, ein Testament zu prüfen oder einen Erbstreit beizulegen.
  • Familienrecht: Wenn es um die Unterhaltspflicht für den Verstorbenen oder seine Angehörigen geht, kann ein Anwalt für Familienrecht helfen, den Unterhaltsanspruch zu berechnen, eine Unterhaltsklage zu führen oder eine Unterhaltsvereinbarung zu treffen.
  • Sozialrecht: Wenn es um finanzielle Unterstützung für die Bestattung geht, kann ein Anwalt für Sozialrecht bei der Beantragung von Bestattungskostenbeihilfe helfen, Widerspruch gegen einen ablehnenden Bescheid einlegen oder vor dem Sozialgericht klagen.

Bestattungspflicht

Der Gesetzgeber hat geregelt, dass jede menschliche Leiche bestattet werden muss. Es besteht also nach dem Eintritt des Todes ein Zwang zur baldigen Bestattung des Verstorbenen. Grundsätzlich haben die nächsten Angehörigen des Verstorbenen dafür zu sorgen, dass eine Bestattung erfolgt. Manch ein Verstorbener hat eine Bestattungsverfügung hinterlassen. Sie legt fest, welche Form von Bestattung vom Verstorbenen gewünscht wird. Die Bestattung hat angemessen zu sein.

Bei der Bestimmung der Angemessenheit werden der soziale Stand des Verstorbenen, aber auch die Gewohnheiten im Kreis des Verstorbenen, sowie der örtliche Brauch und die Leistungsfähigkeit des Nachlasses berücksichtigt. Danach richtet sich dann der Aufwand für die Trauerfeier, den Sarg bzw. die Urne (dann zzgl. Einäscherung) und das Grab (Friedhofsgebühren). In Deutschland sind die folgenden Bestattungsarten erlaubt: Erdbestattung (inkl. Beerdigung der Urne in einem Friedwald bzw. Baumbestattung), Feuerbestattung und Seebestattung. Darüber hinaus haben sich die Hinterbliebenen auch um die Ausstellung des Todesscheins (meist von dem Arzt der den Tod festgestellt hat) und die Organisation der Leichenschau zu kümmern.

Totenfürsorgerecht

Als Totenfürsorgerecht ist das Recht definiert, die Einzelheiten der Beerdigung zu regeln und die Ruhestätte des Verstorbenen zu wählen. Zunächst fällt dieses Recht auf den Verstorbenen. Dieser kann nämlich vor seinem Tod diese Entscheidungen in einer Bestattungsverfügung treffen. Ggf. hat er sogar eine Bestattungsvorsorge getroffen, so dass die Angehörigen nicht für die Kosten aufkommen müssen. Hierbei stehen ihm verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.

Zunächst kann jedermann vor seinem Tod eine Grabstätte erwerben und ein Bestattungsunternehmen mit seiner Bestattung beauftragen (mit einem sog. Bestattungsvorsorgevertrag). Aber solche Vorkehrungen können auch im Rahmen einer letztwilligen Verfügung oder eines Testaments getroffen werden. Wenn der Verstorbene vor seinem Tod keinerlei Anordnungen getätigt hat, so fällt das Totenfürsorgerecht auf die nächsten Angehörigen. Von dieser Regelung kann jedoch testamentarisch abgewichen werden.

Kostentragungspflicht

Die Kostentragungspflicht ist im BGB § 1968 geregelt. Es ergeben sich klare Pflichten, die Bestattungskosten zu übernehmen. Dazu gehören auch die Kosten der Grabpflege. Zunächst werden hierfür die Erben herangezogen. Wenn der Verstorbene über keine Erben verfügt, so müssen seine Unterhaltspflichtigen für die Kosten aufkommen. Hierzu zählen beispielsweise Kinder oder Eltern. Wenn keine Unterhaltspflichtigen vorhanden sind, ergibt sich eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung für die Übernahme der Beerdigungskosten.

Das zuständige Sozialamt muss dann für die Kosten aufkommen. Falls die Kostentragungspflichtigen nicht über die notwendigen Mittel verfügen, die Beerdigung zu bezahlen, und der Nachlass des Verstorbenen nicht ausreicht, so können sie eine Sozialbestattung beantragen. Der entsprechende Antrag muss beim Sozialamt gestellt werden und bedarf einer Gehalts- und Vermögensprüfung. Es gilt zu beachten, dass Kostentragungspflichtige keinerlei Anspruch darauf haben, die Art oder die Gestaltung der Beerdigung zu beeinflussen. Dies wird den Bestattungspflichtigen überlassen.

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