Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Ratgeber 16.10.2023 Christian Schebitz

Abwesenheitspflegschaft, was ist das?

Eine Abwesenheitspflegschaft ist dann erforderlich, wenn Vermögensangelegenheiten für eine abwesende und volljährige Person geregelt werden müssen. Das Gericht kann in diesem Fall einen Abwesenheitspfleger bestellen, der die verschollene Person in den Vermögensangelegenheiten gesetzlich vertritt. Voraussetzung für diese Maßnahme ist allerdings, dass die Person noch nicht verstorben ist und ihr Name sein bekannt muss. Außerdem muss der Aufenthalt dieser Person unbekannt oder die Person an einer Rückkehr zu ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort verhindert sein. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn eine Person etwa nach einer Flutkatastrophe oder nach einem Flugzeugunglück vermisst wird. Die gesetzliche Grundlage für diese Form der Pflegschaft ist in § 1911 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgelegt.

Abwesenheitspflegschaft: Was ist das und wie beantragt man sie?

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Wenn eine Person für längere Zeit abwesend ist, kann es sein, dass sie ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Zum Beispiel, wenn sie im Ausland lebt, inhaftiert ist oder vermisst wird. In solchen Fällen kann das Amtsgericht eine Abwesenheitspflegschaft anordnen. Das bedeutet, dass eine andere Person die Aufgabe übernimmt, die Interessen der abwesenden Person zu vertreten.

Wie beantragt man eine Abwesenheitspflegschaft?

Eine Abwesenheitspflegschaft kann jeder beantragen, der ein berechtigtes Interesse an der Vertretung der abwesenden Person hat. Das können zum Beispiel Angehörige, Freunde oder Gläubiger sein. Der Antrag ist schriftlich beim zuständigen Amtsgericht zu stellen. Dabei muss der Antragsteller folgende Angaben machen

  • Name und Anschrift der abwesenden Person
  • Grund und Dauer der Abwesenheitv
  • Art und Umfang der zu besorgenden Rechtsangelegenheiten
  • Name und Anschrift des gewünschten Abwesenheitspflegers.

Das Amtsgericht prüft dann, ob die Voraussetzungen für eine Abwesenheitspflegschaft vorliegen. Dazu gehört, dass die abwesende Person nicht durch einen Bevollmächtigten oder Betreuer vertreten wird, dass die Abwesenheit länger als sechs Monate dauert oder dauern wird und dass die rechtlichen Angelegenheiten nicht auf andere Weise besorgt werden können.

Wer wird zum Abwesenheitspfleger bestellt?

Das Amtsgericht bestellt in der Regel eine vom Antragsteller vorgeschlagene Person zum Abwesenheitspfleger. Es muss sich um eine geeignete und zuverlässige Person handeln, die bereit ist, die Betreuung zu übernehmen. Dies kann zum Beispiel ein Verwandter, ein Freund oder ein Rechtsanwalt sein. Der Abwesenheitspfleger muss dem Gericht regelmäßig über seine Tätigkeit berichten und Rechnung legen.

Was sind die Rechte und Pflichten des Abwesenheitspflegers?

Der Abwesenheitspfleger hat die Rechte und Pflichten eines gesetzlichen Vertreters. Das heißt, er kann im Namen der abwesenden Person Verträge abschließen, Klagen erheben oder abwehren, Vermögen verwalten oder Schulden begleichen. Dabei muss er stets das Wohl und den Willen der abwesenden Person berücksichtigen und versuchen, mit ihr Kontakt aufzunehmen. Der Abwesenheitspfleger darf jedoch keine grundlegenden Entscheidungen treffen, die das Leben der abwesenden Person verändern. So darf er beispielsweise nicht über eine Eheschließung, eine Scheidung oder eine Adoption entscheiden.

Wie endet die Abwesenheitspflegschaft?

Eine Abwesenheitspflegschaft endet, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:

  • Die abwesende Person kehrt zurück oder meldet sich.
  • Die abwesende Person wird für tot erklärt
  • Die abwesende Person erhält einen Bevollmächtigten oder einen Betreuer.
  • Das Amtsgericht hebt die Abwesenheitspflegschaft auf.

Das Amtsgericht kann die Abwesenheitspflegschaft aufheben, wenn sie nicht mehr erforderlich ist oder der Abwesenheitspfleger seine Pflichten verletzt hat.

Beispiele von Abwesenheitspflegschaften

Um zu veranschaulichen, wie eine Abwesenheitspflegschaft in der Praxis aussehen kann, hier einige Beispiele:

  • Herr Müller lebt seit zwei Jahren in Australien und hat seine Wohnung in Deutschland vermietet. Er hat keinen Bevollmächtigten benannt. Sein Mieter kündigt fristlos und hinterlässt Schäden in der Wohnung. Die Schwester von Herrn Müller beantragt beim Amtsgericht eine Abwesenheitspflegschaft zur Regelung der Mietangelegenheiten.
  • Frau Schmidt wird seit einem Jahr vermisst. Sie war mit ihrem Segelboot auf dem Atlantik unterwegs und hat seitdem kein Lebenszeichen von sich gegeben. Ihr Ehemann beantragt beim Amtsgericht eine Abwesenheitspflegschaft, um ihre Bankkonten zu verwalten und ihre Versicherungen zu kündigen.
  • Herr Meier wurde zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Er hat einen Sohn, der bei der Mutter lebt. Einen Bevollmächtigten hat er nicht bestellt. Seine Mutter beantragt beim Amtsgericht eine Abwesenheitspflegschaft, um das Sorgerecht für ihren Sohn zu erhalten und Unterhaltsansprüche geltend zu machen.

Nützliche Links

Wenn Sie mehr über die Abwesenheitspflegschaft erfahren möchten, können Sie die folgenden Gesetze und Quellen konsultieren:

Was sind die Aufgaben eines Abwesenheitspflegers?

Der Abwesenheitspfleger verwaltet das Vermögen einer Person, wenn diese aufgrund ihrer Abwesenheit nicht selbst nicht dazu in der Lage ist. Weiterhin ist der Abwesenheitspfleger dazu berechtigt, die Annahme oder Ausschlagung einer anfallenden Erbschaft zu erklären. Falls die abwesende Person zum Zeitpunkt der gerichtlichen Verordnung bereits verstorben ist, übernimmt der Pfleger die Aufgaben einer Nachlasspflegschaft. Da der Wirkungskreis der Abwesenheitspflicht lediglich auf die Vermögensverwaltung beschränkt ist, darf der Pfleger keine höchstpersönlichen Rechtsgeschäfte für die abwesende Person vornehmen, wie beispielsweise die Vertretung in Ehesachen.

Welches Gericht kann eine Abwesenheitspflegschaft anordnen?

Zuständig für die Anordnung einer Abwesenheitspflegschaft ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk eine Vermögensangelegenheit geregelt werden soll. Die Pflegschaft kann von Amts wegen angeordnet werden, sobald das Gericht Kenntnis von dem Fürsorgebedürfnis für ein Vermögen einer Person erlangt hat. Weiterhin kann die Abwesenheitspflegschaft auch auf Antrag gerichtlich angeordnet werden. Antragsberechtigt sind hierbei die Angehörigen der abwesenden Person.

Wann endet die Abwesenheitspflegschaft?

Die Pflegschaft wird gemäß § 1912 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) dann aufgehoben, wenn die entsprechende Person wieder dazu in der Lage ist, ihren Angelegenheiten nachzukommen. Wenn die abwesende Person verstirbt, muss die Pflegschaft ebenso rechtskräftig durch das Amtsgericht beendet werden.

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