Zwei Kreditnehmer – zwei Pfändungen?
Wenn zwei Personen gemeinsam ein Darlehen aufnehmen, um damit eine gemeinsame Unternehmung finanziell zu stemmen, gibt es verschiedene Fragen, die es zu beantworten gilt. Denn zum einen sollte nicht jeder gemeinsam eine finanzielle Verpflichtung eingehen. Zum anderen bleibt die Frage: Wer haftet eigentlich? Nicht immer können schließlich die Zahlungen erfüllt werden und auch finanziell stehen beide Parteien möglicherweise ungleich dar. Welche Wege es zum gemeinsamen Kredit gibt, welche Vor- und Nachteile er birgt und wer eigentlich dafür haftet, beleuchtet dieser Artikel.
Wer kann einen gemeinsamen Kredit nehmen?
Zunächst einmal kann grundsätzlich jeder gemeinsam einen Kredit aufnehmen. Ein klarer Vorteil dabei ist es, dass die Bonität steigt, wenn denn zwei finanzstarke Partner zusammen für das Darlehen aufkommen und so der Bank viel Sicherheit bieten. Daher rührt häufig auch die Überlegung zu diesem Unterfangen. Besonders gerne gesehen sind dabei Ehepartner, die beide berufstätig sind und somit eine stabile finanzielle Basis bieten. Allerdings können auch unverheiratete Paare oder Partner gemeinsam einen Kredit nehmen, der ihrem gemeinsamen Leben oder einer anderen finanziellen Unternehmung dient. Für die Bank ist dabei immer zentral, welche Bonität dadurch erreicht wird und ob sichergestellt ist, dass der Verpflichtung auch nachgekommen werden kann. Gibt es dabei zwei Personen an die sich die Bank in diesem Fall wenden kann, ist das ein Vorteil. Allerdings gibt es auch Alternativen dazu, sowie klare Nachteile, die aus der gemeinsamen finanziellen Verpflichtung entstehen.
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Welche Alternativen zum gemeinsamen Kredit gibt es?
Eine Alternative zum gemeinsam aufgenommen Kredit stellt gemeinhin die Bürgschaft dar. Dabei übernimmt ein Dritter die Garantieerklärung für die Verbindlichkeiten und sichert damit zu, für Ausgleich im Falle eines Ausfalls zu sorgen. Grundsätzlich kann jeder eine Bürgschaft übernehmen, bei dem die Bonitätsprüfung entsprechend ausfällt. Allerdings sind manche Kombinationen nicht rechtens. Eine Bürgschaft durch Angehörige wird immer nur dann akzeptiert, wenn die Zahlungsfähigkeit tatsächlich auch gegeben ist. Das war allerdings nicht immer so. Bis 1993 konnte beispielsweise die zahlungsunfähige Ehefrau für ihren Gatten bürgen, genauso wie die Eltern. Heute gilt das als sittenwidrig, weil zum einen die Zahlungsfähigkeit nicht gegeben ist und zudem die Bürgschaft im Zweifelsfall aus einer emotionalen Bindung heraus übernommen wurde.
Weiteres zur Bürgschaft als Alternative zum gemeinsamen Kredit
Ein zahlungsfähiger Ehepartner darf jedoch heute immer noch für den Partner bürgen, wenn ein entsprechender Bürgschaftsvertrag abgeschlossen wird. Nicht möglich ist es, dass eigene Kinder als Bürgen angegeben werden. Ganz besonders dann nicht, wenn diese kaum Geschäftserfahrung vorweisen können. Wird die Bürgschaft in Anspruch genommen und der Bürge ist nicht zahlungsfähig – was zunächst nachgewiesen werden muss – wird häufig die Sittenwidrigkeit zugrunde gelegt, um die Bürgschaft für nichtig zu erklären. Anstelle sich bei Benötigung eines Kredits an die Bank zu wenden, gibt es natürlich auch immer die Möglichkeit, innerhalb der Familie um einen Kredit zu bitten. Auch dann ist jedoch die Kreditvereinbarung nötig. Genauso wie eine schriftliche interne Regelung zur Rückzahlung zu empfehlen ist.
Welche Vorteile hat ein gemeinsamer Kredit?
Kurz gesagt hat der gemeinsame Kredit vor allem einen Vorteil: Der Zinssatz verringert sich. Die Banken machen diesen maßgeblich von der Bonität abhängig. Diese steigt in der Regel, wenn eine zweite, kreditwürdige Person in die Verpflichtung mit einsteigt. Dadurch können sie den Zinssatz niedriger ansetzen. Besonders wenn das Interesse am Kredit beiden Parteien dient und bei Paaren beispielsweise dem gemeinsamen Leben dient, haben so beide Seiten etwas davon. Schwierig wird es allerdings, wenn die Beziehung auseinandergeht oder Streit über die finanzielle Verpflichtung ausbricht.
Auch bei der Trennung von Paaren bleibt die Verpflichtung erhalten, was auch bei Ehepartnern der Fall ist – zumindest, wenn diese das Darlehen gemeinsam aufgenommen haben. Verheiratete Paare können trotz ihres Familienstandes alleine einen Kredit aufnehmen, der dem gemeinsamen Leben nützt. Haben sie den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft vereinbart, haftet nach einer Scheidung lediglich der Partner, auf dessen Namen der Kredit gemeldet wurde. Deswegen ist es umso wichtiger, die finanzielle Verpflichtung intern vertraglich zu regeln, wobei die Bank nicht auf diesen Umstand hinweist. Dieser Vertrag greift auch im Falle eines Ausfalls.
Wer haftet zuerst im Falle des finanziellen Ausfalls bei gemeinsamen Darlehen?
Fallen die monatlichen Zahlungen aus, möchte die Bank natürlich dafür sorgen, dass das Konto ausgeglichen wird. Die Bank kann bei einem gemeinsamen Kredit wählen, an wen sie sich wendet. Deswegen ist es umso wichtiger, via Partnerschaftsvertrag dafür zu sorgen, dass jederzeit von innen geklärt ist, wer in welchem Maße für die Rückzahlung aufkommt. Dieser Vertrag wird am besten Fall bereits vor der Aufnahme des Darlehens unterzeichnet und gilt rechtsverbindlich für beide Seiten. Die Bank wendet sich jeweils an denjenigen, von dessen Seite sie sich am ehesten den Ausgleich des Kontos erwartet. Mithilfe eines bestehenden Vertrages ist so auch bei Streit zwischen den Parteien für Klarheit gesorgt.
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Was gilt bei einer Trennung bzw. Scheidung?
Haben Ehepartner in der Zeit ihrer Ehe gemeinsam einen Kredit aufgenommen, haften sie auch nach der Scheidung beide für die Erfüllung der Verpflichtung. Hat hingegen nur ein Partner den Kredit aufgenommen, steht er bei einer Scheidung alleine da. Das gleiche gilt für Liebesbeziehungen, wobei auch hier nach einer Trennung beide Partner in der Pflicht stünden, wenn der Kredit gemeinsam abgeschlossen wurde. Allerdings lässt sich auch der Fall des Scheiterns der Beziehung im Vertrag über die finanzielle Verpflichtung in der Partnerschaft regeln. Das ist besonders dann zu empfehlen, wenn der Kredit nur einer der beiden Parteien zu Gute kommt.
Welche Nachteile hat das gemeinsame Darlehen?
Daraus ergeben sich prinzipiell auch schon die Nachteile des gemeinsamen Kredits. Denn zusätzlich zur regulären Kreditvereinbarung sollte immer auch festgelegt werden, wie die Verpflichtungen intern geregelt sind. Das sollte sowohl den monatlichen Satz, als auch den Anteil an Zinskosten und Tilgung beinhalten, zu dem die beiden Parteien sich verpflichten. Es empfiehlt sich, dieses Schriftstück mit einem Notar aufzusetzen, um auf diese Weise rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen. Bei einem gemeinsamen Hauskauf oder einer größeren Anschaffung, welche die Kreditnehmer zusammen tätigen, ist der Status der Beziehung zwar immer sicherlich als positiv zu erachten. Bei Geld hört gemeinhin aber die Liebe bzw. die Freundschaft auf. Es ist also nicht automatisch blind davon auszugehen, dass diese stressfreie Sichtweise von beiden Seiten auf immer so bleibt.
Ein weiterer Nachteil: Der Zinssatz kann steigen
Ein weiterer Nachteil kann sich aus der mangelnden Bonität einer Partei ergeben. Denn sowie eine finanzstarke Person den Zinssatz senken kann, kann eine finanzschwache Person auch dafür sorgen, dass der Zinssatz steigt. Eine Schufa-Eintragung beispielsweise wirkt sich negativ auf die Kreditkosten aus. Das kann ein erhebliches Mehr an zu zahlenden Zinsen bedeuten. Ebenfalls sollten sich beide Parteien darüber im Klaren sein, dass die Bank sich an beide unabhängig voneinander wenden kann, um einen Ausgleich des Kontos zu erwirken. Das bedeutet im Falle eines finanziellen Ausfalls der einen Person die doppelte Belastung der anderen. Das gilt insbesondere dann, wenn die Vereinbarung zur Rückzahlung nicht notariell festgelegt ist. Finden Sie jetzt den passenden Rechtsanwalt in ihrer Nähe auf rechtsanwalt.com oder nutzen sie die Angebote der telefonischen Rechtsberatung und der schriftlichen Rechtsberatung, um Kontakt zum Rechtsanwalt aufzunehmen!
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