Das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in Sozialen Netzwerken (Netzwerkdruchsetzungsgesetz- NetzDG) bezweckt die Bekämpfung von Hasskriminalität, strafbarer Falschmeldungen und Inhalte auf Social Media. Als Beispiel dafür ist die Volksverhetzung zu nennen mit der Vorstufe der Verbreitung von sogenannten Fake-News. Da die meisten Social Media Plattformen ihren Sitz nicht in Deutschland, sondern beispielsweise in Irland haben, verpflichtet das Gesetz die Unternehmen dazu, einen inländischen Zustellungsbevollmächtigen zu benennen. Denn die Anbieter von Social Media sind, mit dem 2017 verabschiedeten Gesetz, dazu verpflichtet, über Hasskriminalität und weitere strafbare Inhalten berichten zu können, wenn danach gefragt wird. Dazu gehört auch die wirksame und effektive Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens, unter anderem für Nutzer innerhalb der Plattform. Von diesem Gesetz macht das Bundesamt für Justiz jetzt Gebrauch: Das Bundesamt für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) leitete nun zwei Ermittlungsverfahren gegen Telegram ein.
Instant Messenger verstößt gegen Netzwerkdurchsetzungsgesetz
Bei diesem Messengerdienst seien bisher keine leicht erkennbaren und einfachen Meldewege für strafbare Inhalte gegeben. Auch gäbe es keinen benannten Zustellungsbevollmächtigte in Deutschland. Der Standort bei Telegram ist in Dubai. Deshalb versandte das zuständige Ministerium Anhörungsersuchen im Wege internationaler Rechtshilfe an die Vereinigten Arabischen Emiraten. Bei einem Verstoß gegen das Netzwerkdruchsetzungsgesetz drohen Bußgelder gegen die Unternehmen und Aufsichtspflichtigen. Sie kann bis zu 50 Millionen € betragen.
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Zwei Ermittlungsverfahren gegen Telegram erhalten
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Bei Verschwörungstheoretikern beliebter Messenger Dienst
Gerade Telegram wirbt regelmäßig damit wie sicher und anonym seine Plattform doch sei. Nutzer können ihre Handynummer ausblenden und einen Nutzernamen anzeigen lassen. Insoweit ist Anonymität gegeben. Anders als bei Whatsapp gibt es hier jedoch keine End-zu-End Verschlüsselung, es sei denn man wählt den “Geheimen Chat” aus. Diese Option ist allerdings bei Gruppenchats eben nicht möglich. Die Plattform ist gerade bei Verschwörungstheoretikern sehr beliebt. Auf der Plattform nutzen Rechtsextremisten die Gruppenfunktion um sich auszutauschen. Anders als bei Social Media Kanälen wie Facebook oder Youtube werden hier selten extremistische Inhalte gelöscht. Die Ermittlungsbehörden haben ebenfalls Telegram bereits im Auge. Letztes Jahr standen 140 Telegram Gruppen unter Beobachtung.
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Quellen und Links:
- https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/telegram-netzdg-netzwerkdurchsetzungsgesetz-beschwerde-strafbare-inhalte-internet-bundesamt-fuer-justiz-bundesjustizministerium-bugeldverfahren/
- https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/digitec/telegram-bundesamt-fuer-justiz-geht-gegen-messengerdienst-vor-17388586.html
- https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/NetzDG/NetzDG_node.html
- https://telegram.org/faq/de#f-wo-ist-der-standort-von-telegram
- https://www.t-online.de/digital/internet/id_87872760/telegram-was-steckt-hinter-dem-messenger-telegram-.html
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