Wie die Staatsanwaltschaft Hof in einer Pressemitteilung vom 23.11.2011 mitteilte, ist das Ermittlungsverfahren gegen Karl-Theodor zu Guttenberg nun abgeschlossen. Das Verfahren gegen ihn wurde nach Zahlung einer Geldauflage von 20.000 Euro an die Deutsche Kinderkrebshilfe eingestellt. Ihm wurde zur Last gelegt, urheberrechtlich geschützte Werke unerlaubt verwertet zu haben. Die Verwertung geschützter Werke ist nach § 106 Abs. 1 UrhG nicht erlaubt.
199 Strafanzeigen gingen bei der Staatsanwaltschaft Hof ein
Von den 199 Strafanzeigen gegen zu Guttenberg, die bei der Staatsanwaltschaft Hof eingingen, stammte nur eine von einer betroffenen Rechteinhaberin. Nach intensiver Recherchearbeit durch Polizei und Staatsanwaltschaft konnte festgestellt werden, dass 23 Textpassagen der Doktorarbeit des früheren Verteidigungsministers strafrechtlich relevante Urheberrechtsverstöße enthielten. Die wirtschaftlichen Schäden der Urheber sind aber nur als sehr marginal einzuschätzen, so die Staatsanwaltschaft. Auch teilte die Staatsanwaltschaft mit, zu Guttenberg habe keinen wirtschaftlichen Vorteil aus seiner Doktorarbeit gezogen. Die Staatsanwaltschaft und das Gericht sehen deshalb das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung durch eine Zahlungsauflage von 20.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation als beseitigt an. Karl-Theodor zu Guttenberg stimmte dem zu und leistete die Geldauflage bereits. Auch wurde Untreue und Betrug zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland durch Inanspruchnahme der wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags geprüft. Hier wurde kein strafbares Verhalten festgestellt. Quelle:
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