Abschleppkosten sind immer ärgerlich. Dieser Beitrag erklärt dir Schritt für Schritt, wer die Abschleppkosten zahlen muss, wenn dein Auto abgeschleppt wird. Ich gliedere das Thema in klare Fragen mit ausführlichen Antworten, zeige drei praktische Fälle, liste mögliche Hindernisse in einer Tabelle auf und gebe konkrete Handlungshinweise. Außerdem findest du Hilfestellungen, wo du weitere Informationen finden kannst.
Einleitung zu Abschleppkosten
Im deutschen Rechtssystem gibt es unterschiedliche Rechtsgebiete, die beim Abschleppen relevant sind:
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Wer muss die Abschleppkosten bezahlen? erhalten
Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.
- Verkehrsrecht (Straßenverkehrsordnung, StVO und StVG)
- Vertragsrecht (z. B. Werkvertrag oder Dienstvertrag beim Abschleppdienst)
- Versicherungsrecht (Haftpflichtversicherung, Kasko)
Ich beleuchte alle relevanten Aspekte im Folgenden.
1. Wer darf abschleppen – und wann?
In der Regel darf nur der Haltereigentümer des Fahrzeugs oder berechtigte Behörden / kostenpflichtige Abschleppunternehmen tätig werden. Abschleppen darf erfolgen bei:
- Falschparken auf Privatgelände nach Androhung und Frist
- Behördlich (z. B. Polizei, Ordnungsbehörde) bei Gefährdung oder Parkverstoß
2. Wer trägt die Abschleppkosten— grundsätzliche Rechtslage?
Folgende Normen sind zentral:
- § 286 StGB – Nötigung: nur bei rechtswidriger Vornahme gegen den Willen
- § 812 BGB – Herausgabeanspruch bei ungerechtfertigter Bereicherung
- § 280 BGB – Schadensersatz bei Pflichtverstoß
- § 823 BGB – Haftung für unerlaubte Handlungen
→ Wer rechtmäßig abgeschleppt hat (z. B. Behörde) kann die Kosten dem Halter auferlegen. Bei privatem Abschleppen muss ein Vertrag zugrunde liegen.
3. Wer haftet im Detail?
- Privates Gelände, privater Eigentümer: Verstoß gegen Hausordnung – Halter muss zahlen (§ 812 BGB).
- Behördliches Abschleppen: Ordnungsbehörde entscheidet, Halter trägt die Gebühren (StVO). Einspruch ist möglich.
- Defekt/Unfall: Abschleppdienst im Auftrag – der Auftraggeber (oft Versicherer oder Halter) zahlt. Spätere Regressansprüche möglich.
4. Wie kannst du gegen eine hohe Abschleppkostenrechnung vorgehen?
- Prüfe Schriftform: War eine Androhung vorhanden? Wurde eine Frist gesetzt?
- Fordere offiziellen Nachweis (Behördlicher Bescheid oder Werkvertrag).
- Bestehe auf detaillierter Rechnung mit Stundensatz, Kilometer, Wartezeit, Verwaltungsgebühr.
- Einlegen eines Widerspruchs oder Einspruchs (bei Behörde: 2 Wochen Frist, schriftlich).
- Gegen privatrechtliche Rechnung: Zahlungsfrist abwarten und Rückweisung per Brief, notfalls Klage auf Zahlung (§ 286 BGB).
- Ggf. Einschaltung von Verkehrsrecht-Anwalt oder Verbraucherschutzstelle
5. Was tun, wenn deine Versicherung zahlt?
Besteht Kasko- oder Rechtsschutzversicherung, kannst du Deckung beantragen. Beachte Fristen wie „Anzeige innerhalb von 7 Tagen“ oder Mitwirkungspflichten.
6. Mögliche Gegenargumente für den Falschparker
Man könnte argumentieren:
- „Das Fahrzeug war gar nicht auf Privatgelände“ → hier führen Zeugenaussagen, Standortfotos oder Messdaten zum Erfolg.
- „Es gab keine Androhung oder Objektanschrift“ → dann ist das Abschleppen möglicherweise rechtswidrig.
- „Der Preis ist unverhältnismäßig hoch“ → Vergleiche mit marktüblichen Preisen oder Gebührenverordnungen möglich.
Drei konkrete Beispiele aus der Praxis
Beispiel 1: Falschparken auf privatem Supermarktparkplatz
Frau M. parkt beim Supermarkt, Wegeweiser weist auf Abschleppen hin. Abschleppfirma entfernt. Rechnung: 250 €. Sie legt Widerspruch ein, weil Ortsschild fehlte. Behauptung: Parkverbot war nicht eindeutig. Ergebnis: Behörde kürzt auf 80 € Gebühren.
Beispiel 2: Fahrzeug wegen Unfall defekt auf Autobahn
Herr T. hat Unfall, ruft Pannenhilfe. Abschleppwagen kommt. Seine Teilkasko übernimmt Abschleppung bis nächster Werkstatt. Er zahlt lediglich Selbstbeteiligung in Höhe von 150 €, mögliche Regressansprüche an den Unfallgegner.
Beispiel 3: Polizei entfernt Auto nach Behördeauftrag
Herr K. parkt verkehrsbehindernd. Ordnungsamt ordnet Abschleppen an. Er erhält Gebührenbescheid über 60 € plus Verwaltungsgebühr 25 €. Er zahlt, legt keinen Einspruch ein.
Konkrete Handlungsanweisungen
- Sammle Beweise: Fotos, Zeugen, Objektbeschilderung.
- Fordere schriftliche Rechtsgrundlage (z. B. Gebührenbescheid, Vertrag).
- Vergleiche Angebot mit marktüblichen Sätzen (online recherchieren oder Preisliste einsehen).
- Widerspruch oder Einspruch schriftlich und fristgerecht.
- Gegebenenfalls Anwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen (ggf. via Rechtsanwalt Verkehrsrecht).
- Prüfe Versicherungsdeckung und melde den Vorgang sofort.
- Letzter Schritt: Forderung zur Überprüfung ablehnen und ggf. Klage einreichen.
Mögliche Hindernisse und Fragen
Problem | Warum wichtig? | Was klären? |
---|---|---|
War das Parkverbot deutlich ausgewiesen? | Rechtsgrundlage für Abschleppen | Fotobeweis, Beschilderung prüfen |
Lag eine schriftliche Androhung oder Frist vor? | Ob privatrechlich zulässig | Vertrag, AGBs, Fristsetzung |
Wurde ein behördlicher Bescheid erteilt? | Ermöglicht Widerspruch | Amtlicher Bescheid kopieren |
Wie hoch sind marktübliche Preise? | Verhältnismäßigkeit prüfen | Vergleichsangebote, Preisliste |
Sind Versicherungen einbezogen? | Deckung prüfen | Policen einsehen, Fristen beachten |
Fristen für Widerspruch/Einspruch? | Verpassen = Akzeptanz | Bescheiddatum, Fristenkalender |
Ist ein Fahrzeugdefekt Ursache für Abschleppen? | Andere Rechtsgrundlagen | Pannenhilfe, Gutachten |
Tipps zum weiteren Vorgehen
- Dokumentiere stets alles schriftlich und fotografisch.
- Führe Terminliste für Fristen (z. B. 2 Wochen Einspruch).
- Hole möglichst zwei Kostenvoranschläge ein.
- Nutze kostenlose Hilfe von Verkehrsrechts‑Verbraucherzentralen.
- Beziehe deine Kasko‑ oder Rechtsschutz‑Versicherung mit ein.
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