Wildunfälle sind auf deutschen Straßen leider keine Seltenheit. Jährlich kommt es zu tausenden solcher Zusammenstöße zwischen Fahrzeugen und Wildtieren wie Rehen, Hirschen oder Wildschweinen. Dabei stellen sich nicht nur praktische, sondern auch zahlreiche rechtliche Fragen. In diesem Blogbeitrag gebe ich Ihnen eine detaillierte Übersicht zu den rechtlichen Problemen, die bei einem Wildunfall auftreten können. Ich werde Ihnen zudem konkrete Beispiele zur Anwendung der Gesetze aufzeigen und Handlungsanweisungen geben, wie Sie in einer solchen Situation am besten vorgehen. Zudem besprechen wir mögliche Hindernisse und wie Sie diese bewältigen können.
Was ist ein Wildunfall?
Ein Wildunfall liegt vor, wenn ein Fahrzeug mit einem Wildtier kollidiert. Typischerweise passiert dies auf Landstraßen oder Autobahnen, besonders in ländlichen Gegenden. Wildunfälle sind häufig durch das Verhalten der Tiere bedingt, die plötzlich auf die Fahrbahn laufen. Die Konsequenzen können von Blechschäden bis hin zu schwerwiegenden Personenschäden reichen.
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Wann spricht man von einem Wildunfall?
Nicht jeder Unfall mit einem wilden Tier ist automatisch ein Wildunfall. In Deutschland wird zwischen Wildtieren und wildlebenden Tieren unterschieden. Als Wild gelten alle Landwirbeltiere, die dem Jagdrecht unterliegen, wie etwa Säugetiere und Vögel. Diese Tiere werden in Haarwild und Federwild unterteilt, eine Unterscheidung, die im Bundesjagdgesetz festgelegt ist.
Zum Haarwild gehören unter anderem:
- Rehe und Hirsche
- Wildschweine
- Hasen, Füchse, Marder und ähnliche Tiere
- Wisente und Elche
- Fischotter und Seehunde
Ein Unfall mit einem dieser Haarwildtiere wird als Wildunfall bezeichnet, und der dadurch entstehende Schaden als Wildschaden.
Interessant: Die meisten Wildunfälle in Deutschland geschehen durch Kollisionen mit Rehen oder Wildschweinen.
Wichtig: Wenn du ein kleines Tier wie einen Igel, eine Eidechse oder kleinere Vögel anfährst, die nicht dem Jagdrecht unterliegen, handelt es sich nicht um einen Wildunfall. Das Gleiche gilt für Zusammenstöße mit Haustieren oder Nutztieren wie Hunden, Katzen, Schafen oder Kühen.
Wer haftet für den Schaden bei einem Wildunfall?
Nach einem Wildunfall stellt sich die Frage, wer für die entstandenen Schäden haftet. In Deutschland greift hier das Verkehrsrecht sowie gegebenenfalls das Jagdausübungsrecht.
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie in einen Unfall mit Wildtieren verwickelt sind, haften Sie zunächst nicht für den entstandenen Schaden, da Wildtiere als „herrenlos“ gelten. Das bedeutet, es gibt keinen Eigentümer, der für den Schaden verantwortlich gemacht werden kann.
Ihre Teilkaskoversicherung deckt in der Regel Schäden durch Wildunfälle. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass nicht alle Versicherungen Schäden durch jedes Wildtier abdecken. In der Regel sind größere Tiere wie Rehe, Hirsche und Wildschweine versichert. Kleinere Tiere wie Hasen oder Füchse fallen oft nicht unter diese Regelung. Es lohnt sich daher, die Police Ihrer Kfz-Versicherung genau zu überprüfen.
Muss ich den Wildunfall melden?
Ja, in Deutschland besteht nach einem Wildunfall die Pflicht, den Unfall zu melden. Dies ist im Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt. Sie sind verpflichtet, die Polizei oder den Jagdpächter zu informieren. Ein unerlaubtes Entfernen von der Unfallstelle kann als Fahrerflucht gewertet werden und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Wenn das Tier schwer verletzt oder tot ist, muss auch der zuständige Jagdaufseher informiert werden. Die Polizei übernimmt in der Regel die Benachrichtigung. Wichtig ist, dass Sie sich als Fahrer richtig verhalten, um sich nicht selbst strafbar zu machen.
Was passiert, wenn ich einen Wildunfall nicht melde?
Wenn Sie einen Wildunfall nicht melden, drohen Ihnen Strafen. Dies kann als Verkehrsgefährdung oder gar als Unfallflucht gewertet werden. In beiden Fällen können Sie nicht nur mit einer Geldstrafe, sondern auch mit Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot rechnen.
Was passiert bei Personenschäden?
Kommt es bei einem Wildunfall zu Personenschäden, greift die Haftpflichtversicherung. Diese übernimmt die Kosten für verletzte Personen, egal ob es sich um den Fahrer, die Beifahrer oder Dritte handelt. Bei grober Fahrlässigkeit kann die Versicherung jedoch eine Leistungskürzung vornehmen.
Beispiele für die Anwendung der Gesetze bei einem Wildunfall
Beispiel 1: Haftung bei einem Wildunfall auf der Landstraße
Herr Meier fährt auf einer Landstraße, als plötzlich ein Reh auf die Fahrbahn läuft. Es kommt zum Zusammenstoß, und das Fahrzeug erleidet erhebliche Schäden. Herr Meier meldet den Unfall ordnungsgemäß der Polizei und seiner Versicherung. Da seine Teilkaskoversicherung Wildschäden abdeckt, übernimmt die Versicherung die Reparaturkosten für sein Fahrzeug.
Beispiel 2: Unfallflucht nach einem Wildunfall
Frau Schmidt kollidiert mit einem Wildschwein, als sie nachts auf einer abgelegenen Straße unterwegs ist. Da sie keine Schäden an ihrem Auto bemerkt, fährt sie einfach weiter, ohne den Vorfall zu melden. Einige Tage später wird sie von der Polizei kontaktiert, da das verletzte Tier von einem anderen Fahrer entdeckt wurde. Frau Schmidt wird wegen Unfallflucht belangt und erhält eine Geldstrafe sowie Punkte in Flensburg.
Beispiel 3: Verletzung eines Beifahrers bei einem Wildunfall
Herr Müller fährt mit seiner Frau auf der Autobahn, als plötzlich ein Wildschwein auf die Fahrbahn rennt. Es kommt zum Aufprall, und Herr Müllers Frau erleidet dabei eine schwere Verletzung. Die Haftpflichtversicherung von Herrn Müller übernimmt die medizinischen Kosten für die Behandlung seiner Frau, da diese als Insassin mitversichert ist.
Was tun nach einem Wildunfall? – Handlungsanweisungen
- Halten Sie sofort an und sichern Sie die Unfallstelle ab (Warndreieck, Warnweste).
- Melden Sie den Wildunfall umgehend der Polizei. Diese informiert den zuständigen Jagdpächter.
- Machen Sie Fotos von der Unfallstelle und dem Tier (sofern möglich).
- Informieren Sie Ihre Versicherung, insbesondere, wenn es zu Sach- oder Personenschäden gekommen ist.
- Vermeiden Sie jegliche Berührung des Tieres – es könnte noch leben und gefährlich sein.
- Bleiben Sie am Unfallort, bis die Polizei eintrifft. Entfernen Sie sich nicht, um einer möglichen Fahrerflucht vorzubeugen.
Mögliche Hindernisse bei einem Wildunfall – eine Übersicht
Hindernis | Erklärung | Wie Sie es klären können |
---|---|---|
Falsche Annahme, dass kleine Tiere nicht meldepflichtig sind | Auch kleinere Tiere, wie Füchse oder Hasen, unterliegen der Meldepflicht. | Melden Sie den Unfall immer, unabhängig von der Größe des Tieres. |
Unzureichender Versicherungsschutz | Ihre Versicherung deckt möglicherweise nicht alle Arten von Wildtieren ab. | Überprüfen Sie Ihre Versicherungspolice und erwägen Sie einen umfassenderen Schutz. |
Angst vor hohen Kosten | Viele Fahrer fürchten hohe Selbstbeteiligungen oder Verlust des Schadensfreiheitsrabatts. | Informieren Sie sich im Voraus über die genauen Konditionen Ihrer Versicherung. |
Nützliche Links und Ressourcen
- Anwaltssuche für Verkehrsrecht
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Jagdausübungsrecht
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