In diesem Fall ging es um landwirtschaftlich genutzte Flächen, die aber ein Betreiber eines Wasserwerks erwarb. Ist solch ein Kaufvertrag zu genehmigen? Das OLG entschied, dass eine Genehmigung dann zu erteilen ist, wenn der Zweck eines Grund- und Trinkwasserschutzes erfüllt ist.
OLG zu nachhaltigem Umwelt- und Naturschutz
Der Zweck ist nämlich mit dem Zweck der landwirtschaftlichen Nutzung vergleichbar. Erwerben Vollerwerbslandwirte Land, dann wird die Agrarstruktur verbessert. Das heißt, die Genehmigung gemäß § 9 Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) ist dann nicht zu versagen. Auch, wenn Stadtwerke Land erwerben und damit Grundwasser und Trinkwasser schützen, wird die Agrarstruktur verbessert. Auch das ist nachhaltiger Umwelt- und Naturschutz, so das OLG und an diesem müsse man sich orientieren. Das Konzept der Stadtwerke sei förderungswürdig und prüffähig, da es darum geht, Schadstoffe im Grundwasser, besonders die Nitratbelastung, zu verringern. Das OLG betonte auch, dass es der Genehmigungsbehörde nicht zusteht, “eine Rangfolge für konkurrierende Agrarstrukturmaßnahmen” aufzustellen. Quelle:
Kostenlose Ersteinschätzung zu
Genehmigung zur Nutzung landwirtschaftlicher Flächen erhalten
Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.
- Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Hamm vom 21. Januar 2013, Az.: I-10 W 27/12
Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.