In diesem Fall ging es um landwirtschaftlich genutzte Flächen, die aber ein Betreiber eines Wasserwerks erwarb. Ist solch ein Kaufvertrag zu genehmigen? Das OLG entschied, dass eine Genehmigung dann zu erteilen ist, wenn der Zweck eines Grund- und Trinkwasserschutzes erfüllt ist.
OLG zu nachhaltigem Umwelt- und Naturschutz
Der Zweck ist nämlich mit dem Zweck der landwirtschaftlichen Nutzung vergleichbar. Erwerben Vollerwerbslandwirte Land, dann wird die Agrarstruktur verbessert. Das heißt, die Genehmigung gemäß § 9 Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) ist dann nicht zu versagen. Auch, wenn Stadtwerke Land erwerben und damit Grundwasser und Trinkwasser schützen, wird die Agrarstruktur verbessert. Auch das ist nachhaltiger Umwelt- und Naturschutz, so das OLG und an diesem müsse man sich orientieren. Das Konzept der Stadtwerke sei förderungswürdig und prüffähig, da es darum geht, Schadstoffe im Grundwasser, besonders die Nitratbelastung, zu verringern. Das OLG betonte auch, dass es der Genehmigungsbehörde nicht zusteht, „eine Rangfolge für konkurrierende Agrarstrukturmaßnahmen“ aufzustellen. Quelle:
- Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Hamm vom 21. Januar 2013, Az.: I-10 W 27/12
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