In einer Pressemitteilung vom 16.11.2011 warnt das Amtsgericht München vor der Teilnahme an Musik- und Filmtauschbörsen. Unternehmen, die Musikstücke, Hörbücher oder Videos vermarkten klagen derzeit vor dem Amtsgericht München. 1400 solcher Klagen sind nun schon anhängig – das AG München rechnet aber mit weiteren.
Kanzlei Waldorf-Frommer startet Klagewelle
Ein Großteil dieser Klagen stammt von der Kanzlei Waldorf-Frommer. Ende 2010 hat die Kanzlei eine sehr große Anzahl an Mahnbescheiden beantragt, da die eventuellen Ansprüche ihrer Mandanten zu verjähren drohten. Im Jahr 2011 wurden diese Mahnbescheide in Streitverfahren übergeleitet. Dies erklärt die 1400 eingegangenen Klagen. Es bleibt abzuwarten, wie die Münchener Gerichte zukünftig auf diese Klagewellen reagieren werden. Sollte jedes Verfahren streitig entschieden werden müssen, wird dies zu einer Arbeitsüberlastung des Amtsgericht München und des Landgerichts München I führen. Dem Mahnbescheid kann widersprochen werden. Die angelegenheit geht dann ins Klageverfahren über. Dies hat zur Folge, dass das Gericht, sollten die Kläger nicht bei der IP-Ermittlung Fehler gemacht haben, der Klage folgen und einen Vergleich vorschlagen werden. Es ist hier zu erwarten, dass der Beklagte ca. 3/4 der Klageforderung zahlen muss. Aber auch dem Vergleichsvorschlag muss nicht zwingend gefolgt werden. Sollten sich die Beklagten darauf berufen wollen, dass sie die Urheberrechtsverletzung nicht selbst begangen haben können sie das im Rahmen der sekundären Darlegungslast tun. Hier müsste dann von einem IT-Sachverständigen bewiesen werden, ob der Anschlussinhaber richtig ermittelt wurde. Hierbei entstehen Kosten von mehreren tausend Euro, die der Verlierer des Prozesses zu tragen hat. Die meisten Beklagten neigen dazu den Vergleich einzugehen, da keine Rechtsschutzversicherung die Kosten trägt, die durch Hinzuziehung eines IT-Sachverständigen entstehen. Quelle:
Kostenlose Ersteinschätzung zu
Waldorf-Frommer flutet das AG München erhalten
Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.
- Pressemitteilung des Amtsgericht München vom 16.11.2011
Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.