Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg stoppt wichtige Bauarbeiten für das Bahnprojekt Stuttgart 21. Der Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) wurde stattgegeben.
5. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses laut VGH rechtswidrig
Der VGH bezeichnete die 5. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses als rechtswidrig. Er betrifft die Umplanung des Grundwassermanagements. Der VGH verlangt insbesondere Nachbesserungen beim Artenschutz. Ein Einbinden des Bundes für Umwelt und Naturschutz wird hier unumgänglich sein. Baumaßnahmen am für das Projekt essentiellen Grundwasserkonzept müssen daher vorerst unterbleiben. Der VGH erklärte den Beschluss als unanfechtbar. Der Bund für Umwelt und Naturschutz warf dem Eisenbahn-Bundesamt vor, bei der beanstandeten Änderung nicht auf den Artenschutz geachtet zu haben. Nach Ansicht des BUND wurden Gefahren für die europarechtlich geschützte Art Juchtenkäfer sowie für Vögel und Fledermäuse nicht beachtet. Auch ist der BUND der Meinung, man hätte den Verband bei der Planung miteinbeziehen müssen. Das Grundwassermanagement ist elementar wichtig für das Projekt, da so der Bau des Tiefbahnhofs in einer, zumindest weitgehend, wasserfreien Grube ermöglicht werden soll. Eine Revision gegen das Urteil lässt der VGH nicht zu. Durch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht kann binnen eines Monats nach Zugang des schriftlichen Urteils die Nichtzulassung der Revision angefochten werden. Quelle:
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VGH Baden-Württemberg stoppt Stuttgart 21-Bauarbeiten erhalten
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- Pressemitteilung des VGH Mannheim vom 16.12.2011, Az.: 5 S 2910/11
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