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Rechtsnews 01.08.2008 akerth

VG Koblenz : Keine GEZ-Gebühr für PC-Nutzer

Koblenz: Das Verwaltungsgericht entschied, das für beruflich genutzte Computer mit Internetanbindung keine GEZ-Gebühren fällig werden. Ein Rechtsanwalt klagte, da er für seinen Computer 5,52Euro im Monat zahlen sollte, obwohl dieser in der Kanzlei stand und auch dort ausschließlich genutzt wurde. Der PC war nach seinen Angaben ordnungsgemäß angemeldet gewesen und mit dem klaren Hinweis versehen worden, dass der Computer keinesfalls zum Rundfunkempfang genutzt würde. Die GEZ ließ sich allerdings auf keine Diskussion ein und forderte die angefallenen Gebühren ein. Als ein Widerspruch zu keinem befriedigenden Ergebnis führte, ging es vor Gericht- wo der Rechtsanwalt Recht erhielt. Das Verwaltungsgericht ging in seiner Rechtssprechung sogar noch weiter: Die auf der Internetseite der GEZ publizierte Aussage sei so nicht richtig. „die Gebührenpflicht ist gekoppelt an die technische Fähigkeit Rundfunkprogramme zu empfangen, ungeachtet der Nutzung der Geräte.” Für beruflich genutzte PCS sei keine Rundfunkgebühr zu entrichten, da es hier auch um das Grundgesetz auf Informationsfreiheit ging. Das Urteil ist in der vorliegenden Form noch nicht rechtskräftig, eine Berufung ist durchaus noch möglich. Quellen und Links:

  • Magnus.de – „Gericht stellt GEZ-Gebühr für internetfähige PCs in Frage”

 

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