Weil er sich der schweren Brandstiftung schuldig machte, verurteilte das Münchener Landgericht einen Profifußballer zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt drei Jahren und neun Monaten. Dieses Urteil bestätigte nun der Bundesgerichtshof.
Brandschaden in Höhe von 900.000 €
Der Fußball-Profi wohnte gemeinsam mit seiner Frau und seinen drei Kindern zur Miete in einem Einfamilienhaus. Am 20. September 2011 steckte er in der Nacht verschiedene Einrichtungsgegenstände in diversen Zimmern sowohl des Haupthauses als auch der Einliegerwohnung an. Dabei verwendete er wahrscheinlich einen Brandbeschleuniger. Das Feuer breitete sich rasch aus und in kurzer Zeit brannte das komplette Gebäude. Durch diesen Brand entstand ein Sachschaden, der sich auf 900.000 € belief. Die Schäden stellten sich als nicht mehr sanierungsfähig heraus, weshalb das gesamte Gebäude abgerissen werden musste.
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Zustand verminderter Steuerungsfähigkeit
Während seiner Tat stand der Angeklagte unter erheblichen Alkoholeinfluss. Zudem befand er sich aufgrund jahrelanger Streitigkeiten und Verletzungen innerhalb der Familie in einem schwierigen persönlichen Zustand und war lediglich im Besitz einer verminderten Steuerungsfähigkeit (§ 21 StGB).
Urteil rechtskräftig
Gegen das Urteil legte der Angeklagte Revision ein, wobei er die Verletzung materiellen und formellen Rechts kritisierte. Diese Revision verwarf der Bundesgerichtshof allerdings als unbegründet und bestätigte damit die Rechtskräftigkeit des gefällten Urteils.
- Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 23. Januar 2012; AZ: 1 StR 596/12
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