Rechtsnews 24.01.2013 Julia Brunnengräber

Zur Vergleichbarkeit von Juristenprüfungen

Entscheidend für die Ausbildung der Rechtsanwälte sind die Anforderungen, die im Laufe eines Studiums der Rechtswissenschaften an sie gestellt werden. Es ist schließlich die Abschlussnote, die eine wesentliche Rolle für den Werdegang und Erfolg eines Rechtsanwalts spielt. Anforderungen und Prüfungsordnungen variieren aber je nach Bundesland. Es ist unterschiedlich, wieviele schriftliche Arbeiten während des Studiums geschrieben werden. Auch die Anzahl der Prüfungsfächer ist je nach Bundesland geregelt und nicht bundesweit gleich. Justizminister Dr. Jürgen Martens aus Sachsen machte den Vorschlag, das Thema Wettbewerbsfähigkeit von Juristen zu thematisieren und zu diskutieren, welche Schritte auf dem Weg zu mehr Einheitlichkeit gegangen werden könnten. Auf einer Konferenz in Berlin kamen die Justizminister zusammen, um sich mit dem Thema zu befassen.

Ständiger Arbeitskreis arbeitet an Annäherung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der Bundesländer

Auskunft über den Erfolg des Jurastudiums gibt letztlich die Abschlussnote, weswegen Prüfungsbedingungen in den einzelnen Bundesländern vergleichbar gestaltet werden sollten, so Dr. Martens. Es sei nicht fair, wenn einige besonders anspruchsvolle Examen bewältigen müssen. Zudem sei es auch im Sinne des Arbeitgebers, wenn Prüfungsbedingungen vergleichbar sind. Dann kann dieser die Bewerber besser vergleichen. Ein besonderes Augenmerk müsse daher auf den Prüfungsanforderungen liegen, bei denen Einheitlichkeit hergestellt werden müsse. In Folge dessen beauftragten die Justizministerinnen und –minister einen Koordinierungsausschuss. Das ist ein ständiger Arbeitskreis. Er soll Vorschläge ausarbeiten, damit Ausbildungs- sowie Prüfungsordnungen der einzelnen Bundesländer einander angenähert werden. Quelle:

  • Pressemitteilung des Staatsministeriums der Justiz und für Europa vom 15. November 2012

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