Rechtsnews 20.12.2011 Simon Wolpert

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mahnt Electronic Arts ab

Der Spieleentwickler Electronic Arts wurde von der Verbraucherzentrale Bundesverband abgemahnt. EA hatte ihre Kunden nicht ausreichend darüber informiert, dass zur Nutzung des Spiels „Battlefield 3“ eine dauerhafte Internetverbindung notwendig ist. Die Käufer mussten außerdem die Zusatzsoftware „Origin“ auf ihrem Computer installieren und wurden nicht verständlich darüber aufgeklärt, was diese Software auf ihrem Computer macht.

Aufklärung über Zusatzsoftware „Origin“ mangelhaft

Die Software Origin überprüft automatisch die Lizenzrechte von allen EA-Produkten, die auf dem Computer installiert sind. Beim Kauf des Spiels erfährt der Käufer dies allerdings nicht. Zudem sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sehr weit gefasst, sodass unklar ist, welche Daten erhoben, weiterverarbeitet oder anderweitig genutzt werden. Electronic Arts behält sich hierdurch das Recht vor, Nutzerprofile zu erstellen und diese ohne Einwiligung der Käufer für Werbezwecke zu verwenden.

AGBs und Lizenzvereinbarungen nicht Teil des Kaufvertrags

Der Verbraucherzentrale Bundesverband beanstandet außerdem, dass den Lizenzvereinbarungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen erst nach Kauf des Spiels zugestimmt werden kann. Der vzbv vertritt die Auffassung, dies müsste nach deutschem Recht bereits bei Abschluss eines Vertrags geschehen. Nutzer könnten sich sonst nicht vor Kauf eines Spiels über problematische Klauseln informieren. Quelle:

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