Gewaltbereite Fußballanhänger sind nicht nur für anständige Fans und Stadionbesucher ein Ärgernis. Auch die Vereine der entsprechenden Personen leiden unter deren Verhalten, etwa wenn aufgrund im Stadion abgebrannter bengalischer Feuer oder gezündeter Böller der DFB eine Verbandsstrafe gegen den Verein erlässt. Als sich ein Verein kürzlich den zu zahlenden Strafbetrag vom Verursacher der Strafe zurückholen wollte, kam es zum Gerichtsverfahren.
Im Februar 2014 warf ein Stadionbesucher während eines Fußball-Ligaspiels einen Böller zwischen andere Stadionbesucher. Die Explosion des Böllers verletzte sieben Menschen, dem Verein, dessen Anhänger der Böllerwerfer ist, wurde deshalb eine Verbandsstrafe in Höhe von 50.000€ auferlegt. Der Verein bezahlte seine Strafe und versuchte anschließend, das Geld auf dem Wege der Klage von dem Böllerwerfer zurückzubekommen.
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Verbandsstrafe gegen Fußballverein – Klage gegen Verursacher
Der Böllerwerfer und Verursacher der Verbandsstrafe wollte naturgemäß nicht für die gegen seinen Verein verhängte Strafe aufkommen. Er argumentierte, dass eine Schadenersatzpflicht für ihn nur dann bestehen könne, wenn der Böllerwurf ursächlich für die Verbandsstrafe gewesen wäre. Dies sah er nicht als gegeben an. Er führte außerdem an, dass es generell nicht zulässig sei, Verbandsstrafen auf einzelne Stadionbesucher abzuwälzen und wenn dies doch geschehe, so sei dem Verein in diesem Fall eine Mitschuld anzulasten – schließlich hätte man den von ihm mitgeführten Böller bei der Eingangskontrolle ins Stadion bemerken müssen.
Das mit dem Fall befasste Landgericht Köln folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Durch sein Verhalten, so die Richter, habe der Stadionbesucher die ihm obliegenden Schutz- und Rücksichtnahmepflichten gegenüber dem Verein verletzt. Es sei, entgegen der Argumentation des Böllerwerfers, auch nicht als unwahrscheinlich zu erachten, dass gegen einen Verein nach einem Böllerwurf eine Verbandsstrafe verhängt werde.
Hinsichtlich des Abwälzens von Verbandsstrafen auf einzelne Fans sahen die Richter keine Probleme: eine Verbandsstrafe sei nicht vergleichbar mit einer Sanktionierung im Sinne des Strafrechts, außerdem habe der DFB die Verbandsstrafen ausdrücklich so gestaltet, dass die fraglichen Summen von den Fans zurückerlangt werden können.
Als Konsequenz aus dem Urteil des Landgerichts Köln muss sich der Böller werfende Fußballfan nun mit einer Forderung von 50.000€ gegen ihn auseinandersetzen.
- Quelle: Landgericht Köln, Urteil vom 08.04.2015 – 7 O 231/14 –
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