Mit welchem Girokonto erhalte ich Zinsen auf meine Einlagen?

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Rechtsnews 19.10.2021 Alex

Unzulässige Vertragsänderungen der Banken

In den letzten Jahren haben viele Banken unzulässige Gebühren erhoben oder Ihre Kontomodelle geändert. Im Beitrag erfahren Sie, welche Gebühren Sie nicht zahlen müssen und wie Sie eine Rückerstattung erhalten können.

In den letzten Jahren ist die Kontoführung immer teurer geworden. Im Vorjahr berichtete das statistische Bundesamt, dass die Kosten für ein privates Girokonto im Oktober 2020 zum Vorjahr um 6,4% gestiegen sind. Dabei waren nicht alle Preiserhöhungen der Bank zulässig.

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Unzulässige Vertragsänderungen der Banken erhalten

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BGH-Urteil

Der BGH urteilte im April 2021 zugunsten der Verbraucherzentrale des Bundesverbandes (vzbv). Laut dem Urteil dürfen die Klauseln zu den Vertragsanpassungen innerhalb der AGB nicht so offen formuliert sein, dass der gesamte Vertrag ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden geändert werden kann. Die Banken hatten bisher diese Klauseln verwendet, um vertragliche Änderungen wie die erweiterte Datenererhebung, die aktualisierten Kontenmodelle und auch Preiserhöhungen bei Bankentgelten durchzuführen. Daher haben Bankkunden nun grundsätzlich einen Anspruch auf Rückerstattung.

Bedeutung des BGH-Urteils für Bankkunden?

Das Verfahren direkt betraf in erster Linie nur die Postbank. Aber es hat auch eine Signalwirkung für die gesamte Bankenlandschaft in Deutschland. Haben Sie also ein Konto bei einer anderen Bank, könnte es also sein, dass Sie ihr Geld zurückfordern können. Weiterhin können Sie ihre Bank auch auffordern, andere Änderungen des Vertrags zurückzunehmen, wenn Sie diesen nicht aktiv zugestimmt haben.

Zudem sollten Sie beachten, dass für eventuelle Rückforderungen eine Verjährungsfrist besteht. Es ist jedoch unklar, ab wann die Ansprüche verjähren. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Bundesverband sollen die Ansprüche in diesen Fällen erst verjähren, wenn sie mehr als 10 Jahre zurückliegen. Auf jeden Fall können Sie aber Rückforderungen für die letzten drei Jahre geltend machen. Das heißt: Sie können noch bis zum 31. Dezember 2021 Ansprüche bis mind. einschließlich 2018 geltend machen.

Wie fordern Sie unzulässige Bankgebühren zurück?

Hat Ihre Bank in den letzten Jahren Gebühren erhoben? Sollte dies der Fall sein, ist es jedenfalls möglich, dass diese Vertragsänderungen auch unzulässig waren. Wenn sie die nachfolgenden vier Schritte beachten, werden Sie ihr Geld zurückerhalten.

Schritt 1:

In Ihrem ersten Schritt schauen Sie bitte, ob die AGB Ihrer Bank Klauseln enthalten, die denen der Postbank entsprechen.

Dabei besagen die betroffenen Klauseln folgendes: Zunächst muss die Bank Ihnen die Änderungen der AGB spätestens zwei Monate vor der Änderung in Textform anbieten. Weiterhin geben Sie ihre Zustimmung ab, wenn Sie innerhalb dieser zwei Monate keinen Widerspruch einlegen. Letztlich haben Sie aber die Möglichkeit zur Sonderkündigung.

Noch folgender Hinweis für Sie: Mittlerweile haben einige Banken diese Klauseln entfernt. Haben Sie damals zu viel bezahlt haben, können Sie natürlich trotzdem das Geld zurückverlangen.

Schritt 2:

Im zweiten Schritt müssen Sie prüfen, wann eine Preiserhöhung oder eine Änderung aufgrund dieser Klausel durchgeführt wurde.

Zunächst prüfen Sie die persönliche Korrespondenz mit ihrer Bank. Je nach Vorschrift könnte diese per Post oder auf elektronischem Wege gekommen sein (Online-Banking beispielsweise). Beim Online-Banking gibt es dabei häufig ein Postfach mit der Korrespondenz mit der Bank. In diesem Fach sollten Sie auch Hinweise auf Gebührenerhöhungen und andere Vertragsänderungen finden. Finden Sie für einen bestimmten Zeitraum keine Unterlagen bzw. Unterlagen mehr, können Sie bei Ihrer Bank eine Entgeltaufstellung für den Zeitraum anfragen.

Schritt 3 (optional):
Dieser Schritt ist optional. 

Ratsam ist es zu wissen, wie hoch Ihre Rückerstattung ausfallen sollte, bevor Sie sich an die Bank wenden wollen.

Haben Sie bereits eine Entgeltaufstellung vorliegen, prüfen Sie, welche Beträge zu Unrecht an die Bank gezahlt wurden. Dazu gehören folgende Positionen: Kontoführungsgebühren, Entgelte für Kontoauszüge, Entgelte für SMS-TAN-Verfahren und Entgelte für Ein-und Auszahlungen.

Sollten Sie nicht wissen, welche Gebühren die Bank von Ihnen verlangt hat, können Sie eine sog. “Entgeltaufstellung” bei Ihrer Bank beantragen. Zunächst berufen Sie sich auf §10 Zahlungskontengesetz. Danach ist die Bank verpflichtet mindestens jährlich eine Entgeltaufstellung zur Verfügung zu stellen. Sollte Ihre Bank dieser Aufforderung nicht nachkommen, informieren Sie die Finanzaufsicht!

Schritt 4:

Im letzten Schritt kontaktieren Sie ihre Bank, wenn Sie ihre Rückerstattungsansprüche geprüft haben, um Ihre Zahlungen zurückzufordern. Dafür nutzen Sie bitte den unterstehenden interaktiven Musterbrief.

 

Musterbrief:

Rückerstattung Kontogebühren

 Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zusammenhang mit dem unten bezeichneten Konto haben Sie mir seit Kontoeröffnung mittels Änderungen Ihrer AGB bzw. des Preis- und Leistungsverzeichnisses erhöhte Entgelte berechnet.

Der Bundesgerichtshof hatte am 27.04.2021 (Az. BGH XI ZR 26/20) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Postbank für unzulässig erklärt, die in der Vergangenheit branchenweit als Grundlage für zahlreiche Vertragsänderungen dienten. Dabei war das Schweigen als Zustimmung des Vertragspartners gewertet worden. Die Einführung und Erhöhung von Gebühren ist – soweit sie auf der Verwendung vergleichbarer unzulässiger Klauseln beruht – unwirksam. Eine aktive Zustimmung im Sinne einer gesonderten Erklärung als Vertragsänderung zu neuen Entgelten oder Entgelterhöhungen habe ich nicht erteilt.

Ich bitte Sie deshalb, mir zur Höhe der rechtswidrig berechneten Entgelte seit Kontoeröffnung Auskunft zu erteilen, sowie diese überzahlten Entgelte nebst Nutzungsersatz pro Jahr in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit der jeweiligen Berechnung innerhalb von 14 Kalendertagen auf mein Konto mit der u.g. IBAN zu überweisen.

Mit freundlichen Grüßen

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