Ein gepflegtes und gutes Verhältnis zu den Großeltern bedeutet Luxus, so könnte man sagen. Meist schlagen die Älteren den Jüngsten keinen Wunsch ab und Spaß steht an erster Stelle. Schwierig wird es, wenn sich Oma und Opa regelmäßig abwertend über die Eltern äußern. Genau deshalb wehrte sich eine Frau gegen das von den Großeltern eingeforderte Umgangsrecht mit ihrem Kind- mit Erfolg. Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Braunschweig haben die Großeltern kein Recht auf den Umgang mit dem Enkel, wenn das Kind wegen der negativen Äußerungen in ein Loyalitätskonflikt gerät.
Loyalitätskonflikt kann Umgangsrecht ausschließen
Die Eltern des Vaters des betreffenden Kindes wollten einen regelmäßigen Wochenend- und Ferienumgang mit dem Schützling durchsetzen. Vater und Mutter leben getrennt. Papa befürwortete den Wunsch. Die Mutter aber war anderer Meinung. Sie war gegen zusätzliche Umgangsrechte für die Ex-Schwiegereltern. Dies lag daran, dass das Verhältnis zwischen ihr und ihnen sehr negativ angelegt ist. Das Amtsgericht (AG) verwehrte in der Folge das erweiterte Umgangsrecht, weil das Kindeswohl ansonsten gefährdet sei. Die tiefgreifende Zerrüttung der Beziehung zwischen den Parteien war der Grund. Solche Konstellationen können dazu führen, dass das Kind in einen Loyalitätskonflikt gerät.
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In einem solchen, fühlt sich das Kind zwischen zwei Fronten. Loyalität zum einem Teil bringe automatisch den Treubruch zum anderen Teil mit sich. Es fühlt sich womöglich dazu verpflichtet, für oder gegen die Streitenden zu sein und damit verbunden wohl auch einem von beiden den Rücken zu kehren. So lebt das Kind im Widerspruch zu sich selbst.
OLG bestätigt Entscheidung
Auch das Oberlandesgericht (OLG) bestätigte die vorhergehende Entscheidung. Die Großeltern äußerten sich regelmäßig herablassend über die Mutter und ihre bisherige Vorgeschichte, wie ihre östliche Herkunft und den Beruf ihrer eigenen Mutter als Reinigungskraft. Die ehemaligen Schwiegereltern sind Akademiker. Sie finden deshalb, dass sie besser für die Förderung ihres Enkelkindes geeignet sind. Außerdem bestehen Anhaltspunkte dafür, dass sie das verfassungsrechtlich eingeräumte Erziehungsrecht der Eltern missachten.
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Quellen und Links:
https://www.eltern-kind-entfremdung.ch/#konflikt
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