Rechtsnews 18.05.2012 Julia Brunnengräber

Opferrente für ehemalige politische DDR-Häftlinge

Die DDR brachte Folgen mit sich, auch nach der Wende – sie erstrecken sich bis heute. Auch § 17a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (StrRehaG) ist eine davon. Dieser Paragraph betrifft rehabilitierte Opfer, die aus politischen Gründen inhaftiert waren. Unter Umständen steht ihnen eine Opferrente zu. Diese kann bis zu 250 Euro pro Monat betragen. In diesem Sachverhalt geht es um das Land Brandenburg und dessen Antragsteller auf Opferrente.

Voraussetzungen für das Recht auf Opferrente

Opferrente steht aber nur denen zu, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen: War eine Person insgesamt 180 Tage zu Unrecht inhaftiert und war diese Freiheitsentziehung im Wesentlichen mit einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung, wie sie heute vorliegt, unvereinbar, ist die erste Voraussetzung erfüllt. Die zweite betrifft das Einkommen. Die Grenze für Alleinstehende liegt bei 1.122 Euro im Monat, bei verheirateten Personen bei 1.496 Euro. In letztgenanntem Fall zählt nur das Einkommen der betroffenen Person. Die Grenze erhöht sich pro Kind um 374 Euro. Durch solche Einkommensgrenzen sollen diejenigen unterstützt werden, die es aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage bedürfen. Auf Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit basiert die dritte Bedingung: Wurde hiergegen verstoßen – haben ehemalige Inhaftierte also Unrecht an anderen Menschen verübt – fällt deren Anspruch auf die besondere Zuwendung weg. Auch diejenigen erhalten diese nicht, die zu mindestens drei Jahren aufgrund einer vorsätzlichen Straftat verurteilt worden sind.

Opferrente für 4.355 ehemalige DDR-Häftlinge in Brandenburg

4.355 Opfer erhalten Opferrente in Brandenburg. Ehemalige Häftlinge können beim Landgericht Potsdam, Frankfurt an der Oder oder Cottbus Anträge stellen. Liegen die oberen Voraussetzungen nicht vor, lehnen die Gerichte Anträge ab oder es wird befunden, dass andere Behörden zuständig sind. An diese geben die Gerichte die Anträge dann weiter.

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  • Quelle: Pressemitteilung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 20. März 2012

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