Rechtsnews 07.05.2013 Julia Brunnengräber

Transfer von Parkhaus zu Flughafen genehmigungspflichtig?

Für viele Reisende ist es ein willkommener „Service“, wenn es einen Flughafentransfer gibt. Entweder man hat es besonders eilig oder die Anreise zum Flughafen ist umständlich und aufwendig. Wie dem auch sei – solch ein „Service“ ist entweder kostenlos oder aber kostenpflichtig und dann nunmal nicht kostenloser Service, sondern entgeltliche Beförderung. Dann stellt sich die Frage danach, welche Genehmigung derjenige braucht, der solch eine Personenbeförderung anbieten will.

Bedarf „Park & Fly“ Genehmigung?

Konkret ging es um einen Parkhausbetreiber, der einen Transfer zum Flughafen Berlin-Tegel anbietet. „Park & Fly“ heißt der Tarif, den er seinen Kunden anbietet. Das heißt, sie können in seinem Parkhaus parken, werden dann mit einem Fahrzeug zum Flughafen gebracht und wenn sie wieder zurückkommen, auch wieder von dort abgeholt und zu ihrem Fahrzeug zurückgefahren. Dem Betreiber fehlte aber eine Genehmigung für die Personenbeförderung. Auch den Fahrern, die er angestellt hatte, fehlte die entsprechende Erlaubnis. Per Eilantrag wollte der Betreiber aber erreichen, dass seine Personenbeförderung genehmigungsfrei ist. Er war der Meinung, seine Fahrer brauchen keine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

Entscheidung des Verwaltungsgerichts

Das Verwaltungsgericht Berlin urteilte per Eilverfahren, die der Eilantrag nach sich zog, dass die Personenbeförderung von einem Parkhaus zum Flughafen nicht ohne Genehmigung erfolgen darf. Das basiert auf dem Personenbeförderungsgesetz. Demzufolge ist die vom Antragsteller angebotene und vorgenommene Beförderung genehmigungspflichtig; eben weil sie entgeltlich und nicht kostenlos erfolgt. Quelle:

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  • Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 18. Januar 2013, Az.: VG 11 L 529.12

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