Rechtsnews 29.09.2016 Nicolas Kispert

Textildiscounter Kik muss sich vor Gericht verantworten

Nach Brand in Textilfabrik verklagen ein Überlebender und drei Hinterbliebene den Textil-Discounter.

2012 sind bei einem Feuer in einer Textilfabrik in Pakistan 260 Menschen ums Leben gekommen. Eines der in der Fabrik produzierenden Unternehmen war der Kleidungsdiscounter Kik. Dieser muss sich nun vor dem Landgericht Dortmund verantworten.

Die von den vier Klägern beantragte Prozesskostenhilfe wurde vom Gericht bewilligt. Damit hat die Klage grundsätzlich Aussicht auf Erfolg, auch wenn diese keinerlei Hinweis auf den Ausgang des Verfahrens liefert, wie ein Sprecher des Landgerichts klarstellte. Die Tatsache, dass vier ausländische Mitarbeiter eines Zuliefererbetriebs ein deutsches Textilunternehmen vor einem deutschen Gericht verklagen, hat es zuvor in dieser Form noch nicht gegeben.

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Für Wolfgang Kaleck vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) stellt die Entscheidung des Landgerichts eine positive Entwicklung dar. Er unterstützt die Klage der vier Betroffenen und sagt dazu: „Die Leidtragenden der globalen Textilindustrie fordern Gerechtigkeit. Die Profiteure dieses ungerechten Systems können in Deutschland jetzt erstmals rechtlich zur Verantwortung gezogen werden“.

Das ECCHR sagt weiterhin, dass die von Kik bisher gezahlte Unterstützung für die Opfer in Höhe von einer Millionen Dollar lediglich „Almosen“ seien.

Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht entscheiden wird. Da in diesem Fall pakistanisches Recht anzuwenden ist, müsse zunächst geklärt werden, ob ein Schadensersatzanspruch gegenüber Kik überhaupt möglich ist.

Quelle: http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/kik-muss-wegen-brand-in-pakistanischer-fabrik-vor-gericht-a-1110091.html

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