Um das Eintreten der erwarteten vierten Welle weitestgehend zu verzögern, sollen laut einem Entwurf des Bundesministeriums, ab dem 1. August eine Testpflicht für alle Einreisenden in Deutschland gelten.
Einreisende müssen Gesundheitsstatus nachweisen
Wer auch immer älter als sechs Jahre ist muss bei der Ankunft in Deutschland entweder einen Genesenennachweis, einen negativen Test oder einen Impfausweis vorlegen. Dabei soll es egal sein, aus welchem Land die Reisenden kommen, wie lange sie bleiben oder ob es sich lediglich um eine Art Durchreise in Deutschland handelt. Sollte das Herkunftsland ein neues Virusvariantengebiet sein, so ist, laut Entwurf, immer ein negativer Test nötig. Selbst wenn die betreffende Person vollständig geimpft oder gar genesen ist. Die negativen Tests müssen die Leute auf der Durchreise immer mit sich führen, egal ob das Auto, der Flieger oder die Bahn genutzt wird. Dabei soll es stichprobenartige Überprüfungen von den Behörden geben. Wie das aussehen soll, ist bisher unklar.
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Berufspendler von Testpflicht weitgehend befreit
Nur für Grenzpendler und kürzere Fahrten um den Grenzverkehr sollen Sonderregelungen gelten. Hier gilt eine Testpflicht nur dann, wenn die Ausreise aus einem Risikogebiet mit hohen Infektionszahlen erfolgt. Für diejenigen, die weder an Corona erkrankt noch über den vollständigen Impfschutz verfügen soll ein Testnachweis nur 2 Mal pro Woche nötig sein.
Was sind Risiko-, Hochinzidenz-, und Virusvariantengebiete?
Zusätzlich plant das Ministerium die Einstufung von Regionen mit höherem Infektionsrisiko zu ändern. Derzeit gibt es die Risikogebiete, die Hochinzidenzgebiete sowie die Virusvariantengebiete.
Ein Land wird zum Risikogebiet erklärt, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz über 50 pro 100 000 Einwohner liegt. Das Auswärtige Amt rät dann vor nicht notwendigen touristischen Reisen ab.
Ein Hochinzidenzgebiet ist gegeben, wenn das betreffende Gebiet besonders hohe Ansteckungen aufweist. Die Inzidenz überschreitet dann regelmäßig die 200er Marke, wobei hier auch weitere Merkmale wie das Verhältnis zwischen der Anzahl der Tests und den Positiven miteinbezogen werden.
Bei der höchsten Stufe handelt es sich um das Virusvariantegebiet. In diesen Regionen sind spezielle Covid -Varianten besonders verbreitet. Bei der Einreise aus einem solchen Gebiet gelten auch weitaus strengere Regelungen, wie die einer Quarantänepflicht.
Das Ministerium plant allerdings die erste Stufe des Risikogebiets zu streichen.
Der Virologe Schmidt-Schanasit zeigte sich gegenüber dem Bayrischen Rundfunk eher kritisch. Seiner Meinung nach seien die Schnelltests viel zu teuer und unsicher. Besser wäre es aus seiner Sicht, eine Pooltestung mit PCR-Tests durchzuführen.
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Quellen und Links:
https://www.tagesschau.de/inland/laenderchefs-testpflicht-103.html
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