Rechtsnews
06.10.2016
Raphaela Nicola
Längst schien der Fall um die Länge der Subway-Sandwiches erledigt. Jedoch meldet sich nun ein Prozessanwalt zu Wort und beanstandet das Ergebnis. Seiner Auffassung nach hätten nicht die Kunden, sondern allein deren Anwälte vom Verfahren profitiert.
Um was geht es im sogenannten Subway-Prozess?
Der Streit um die Länge der Subway-Sandwiches ging vor dem Bundesgericht in Chicago weiter. Der Amerikanische Anwalt Ted Frank wehrt sich gegen den Vergleich im Subway-Prozess. Dies berichtete das „Wall Street Journal“. US-Amerikaner hatten eine Sammelklage gegen den Konzern erhoben. Sie bemängelten die Länge der Sandwiches. Diese seien demnach nicht wie beworben 12 Inches lang, sondern etwa einen Inch kürzer. Der Prozess endete mit einem Vergleich: Folglich sollten alle Filialen der Kette in den USA künftig „ein Messwerkzeug benutzen, um sicherzustellen, dass das den Kunden verkaufte Brot 6 oder 12 Inches lang ist.“
Rechtsanwaltsgebühren von einer halben Millionen Dollar
Von dem Vergleich profitierten in finanzieller Hinsicht lediglich die Prozessbevollmächtigten. Laut Bericht wurden ihnen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von insgesamt 520.000 US Dollar zugesprochen. Außerdem erhielten zehn der Anwälte Bonuszahlung von 500 US Dollar. Nun geht Anwalt Frank gegen diesen Vergleich vor. Im Artikel heißt es, dass für ihn das Ergebnis im Subway-Fall das beste Beispiel für Verbraucherunfreundlichkeit solcher Klagen sei. Seiner Meinung nach werden durch solche Vergleiche in Sammelklagen Klägeranwälte zu häufig bereichert, ohne dass die Kläger selbst profitieren. Die Sandwich-Kette sei schon im Januar 2013 dazu bereit gewesen, das „Längenproblem“ zu lösen. Dies macht er in seinem Schriftsatz an das Berufungsgericht geltend. Außerdem sei nicht ersichtlich, inwieweit der Prozess und der Vergleich zur Problemlösung beigetragen haben. Sinn und Zweck der Sammelklage sei nicht gewesen, die Rechte der Verbraucher zu stärken. Hier habe in erster Linie der Profit der jeweils Prozessbevollmächtigten im Vordergrund gestanden.
Quelle:
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/subway-sandwichlaenge-usa-prozess-vergleich-bundesberufungsgericht-rechtsanwaltskosten/
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