Ein großer Streik legt am Montag, den 27.03.2023 Deutschland lahm. Viele Arbeitnehmer werden Probleme haben, zur Arbeit zu kommen. Welche Rechte und Pflichten haben sie? Muss ich zur Arbeit, auch wenn mein Zug nicht fahren sollte? All das erfahren Sie hier!
Dass Warnstreiks den Verkehr lahm legen, ist bekannt. Doch am Montag droht vielerorts ein ganz besonderes Verkehrschaos. Der Grund: Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG haben sich zu einem gemeinsamen Warnstreik zusammengeschlossen, der gleich mehrere Verkehrsmittel betrifft. Was bedeutet das für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?
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Streik: Bin ich verpflichtet trotz Streik arbeiten zu gehen? erhalten
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Was fährt nicht am Montag?
Die Deutsche Bahn stellt am Montag den Fernverkehr komplett ein. Im Regional- und S-Bahnverkehr fahren laut Bahn “überwiegend” keine Züge. “Auch am Dienstag werden wegen der Streikfolgen noch zahlreiche Züge ausfallen.” Betroffen ist auch der Nahverkehr mit Bussen und Straßenbahnen in sieben Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen. Auch Flughäfen und der Schiffsverkehr werden bestreikt. Die Sperrung von Autobahntunneln soll durch Notdienstvereinbarungen vermieden werden, auf den Straßen wird es aber zu außergewöhnlichen Staus kommen.
Dürfen Arbeitnehmer wegen des Streiks einfach zu Hause bleiben?
Natürlich nicht. Nur weil andere streiken, muss man seine Arbeit trotzdem machen. Wer grundsätzlich die Möglichkeit hat, von zu Hause aus zu arbeiten, ist gut dran. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten das mit ihrem Chef absprechen. Im direkten Gespräch lassen sich ohnehin oft Lösungen finden, die im Interesse beider Seiten sind. Aber: Wenn der Arbeitgeber auf Präsenz besteht, muss der Arbeitnehmer rechtzeitig selbst überlegen, wie er zum Ziel kommt.
Bin ich verpflichtet, auf andere Verkehrsmittel umzusteigen?
Ja. Arbeitnehmer müssen alles “Zumutbare” unternehmen – auch wenn das bedeutet, früher loszufahren, Fahrgemeinschaften zu bilden oder Mehrkosten zu haben. “Notfalls muss der Arbeitnehmer auf eigene Kosten ein Taxi nehmen, auch das ist zumutbar”, sagt Rechtsanwältin Nadine Oberthür der DPA. Eine zweistündige Taxifahrt über die Autobahn dürfte aber in den allermeisten Gehaltsklassen als nicht mehr zumutbar gelten, ebenso wie eine Anreise am Vortag. Gibt es keine zumutbare Möglichkeit, muss notfalls ein Urlaubstag genommen werden.
Welche Alternativen gibt es, trotz Streik zur Arbeit zu kommen?
Mitfahrgelegenheit suchen
Wenn Bus und Bahn ausfallen, sind viele Arbeitnehmer auf das Auto angewiesen. Wer kein eigenes besitzt, hat verschiedene Möglichkeiten. Ganz klassisch – eine Fahrgemeinschaft mit Kolleginnen und Kollegen oder Nachbarn bilden. Wenn das nicht klappt, kann man zum Beispiel versuchen, über die App “blablacar” einen Mitfahrplatz zu ergattern. Die App wird von mehreren Millionen Mitgliedern genutzt, so dass die Chance groß ist, dass die gewünschte Fahrt angeboten wird. Allerdings ist blablacar” kostenpflichtig. Eine kostenlose Alternative ist z.B. Fahrgemeinschaft.de.
Für Carsharing anmelden
Carsharing ist auch heutzutage sehr beliebt. Wer sich heute anmeldet, kann schon am Montag eines der Carsharing-Fahrzeuge nutzen. Deutschlandweit gibt es mittlerweile fast 35.000 Fahrzeuge.
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Quellen:
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/superstreik-montag-was-kann-arbeitnehmer-tun-100.html