Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Rechtsnews 05.06.2023 Alex Clodo

Streik: Bin ich verpflichtet trotz Streik arbeiten zu gehen?

Streiks gibt’s in Deutschland jedes Jahr. Die Deutsche Bahn, der öffentliche Nahverkehr oder auch mal private Verkehrsunternehmen streiken oftmals im Jahr. Viele Arbeitnehmer haben dann Probleme, zur Arbeit zu kommen. Welche Rechte und Pflichten haben sie? Muss ich zur Arbeit, auch wenn mein Zug nicht fahren sollte? All das erfahren Sie hier!

Dürfen Arbeitnehmer wegen des Streiks einfach zu Hause bleiben?

Natürlich nicht. Nur weil andere streiken, muss man seine Arbeit trotzdem machen. Wer grundsätzlich die Möglichkeit hat, von zu Hause aus zu arbeiten, ist gut dran. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten das mit ihrem Chef absprechen. Im direkten Gespräch lassen sich ohnehin oft Lösungen finden, die im Interesse beider Seiten sind. Aber: Wenn der Arbeitgeber auf Präsenz besteht, muss der Arbeitnehmer rechtzeitig selbst überlegen, wie er zum Ziel kommt. Beachten Sie also, dass Sie ihren Chef sofort informieren und gemeinsam eine Lösung finden!

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Bin ich verpflichtet, auf andere Verkehrsmittel umzusteigen?

Ja. Arbeitnehmer müssen alles “Zumutbare” unternehmen – auch wenn das bedeutet, früher loszufahren, Fahrgemeinschaften zu bilden oder Mehrkosten zu haben. “Notfalls muss der Arbeitnehmer auf eigene Kosten ein Taxi nehmen, auch das ist zumutbar”, sagt Rechtsanwältin Nadine Oberthür der DPA. Eine zweistündige Taxifahrt über die Autobahn dürfte aber in den allermeisten Gehaltsklassen als nicht mehr zumutbar gelten, ebenso wie eine Anreise am Vortag. Gibt es keine zumutbare Möglichkeit, muss notfalls ein Urlaubstag genommen werden.

Welche Alternativen gibt es, trotz Streik zur Arbeit zu kommen?

Mitfahrgelegenheit suchen

Wenn Bus und Bahn ausfallen, sind viele Arbeitnehmer auf das Auto angewiesen. Wer kein eigenes besitzt, hat verschiedene Möglichkeiten. Ganz klassisch – eine Fahrgemeinschaft mit Kolleginnen und Kollegen oder Nachbarn bilden. Wenn das nicht klappt, kann man zum Beispiel versuchen, über die App “blablacar” einen Mitfahrplatz zu ergattern. Die App wird von mehreren Millionen Mitgliedern genutzt, so dass die Chance groß ist, dass die gewünschte Fahrt angeboten wird. Allerdings ist blablacar” kostenpflichtig. Eine kostenlose Alternative ist z.B. Fahrgemeinschaft.de.

Für Carsharing anmelden

Carsharing ist auch heutzutage sehr beliebt. Wer sich heute anmeldet, kann schon am Montag eines der Carsharing-Fahrzeuge nutzen. Deutschlandweit gibt es mittlerweile fast 35.000 Fahrzeuge.

Was müssen Arbeitnehmer beachten, wenn gestreikt wird?

Wenn Sie bei einem Streit von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zur Arbeit kommen, kann das verschiedene rechtliche Folgen haben, je nachdem, wie schwerwiegend der Streit war, wie lange Sie verspätet waren und wie oft Sie schon unentschuldigt gefehlt haben. Grundsätzlich gilt, dass Sie als Arbeitnehmer verpflichtet sind, pünktlich und zuverlässig Ihre Arbeitsleistung zu erbringen. Wenn Sie dies nicht tun, kann das eine Verletzung Ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten darstellen und zu einer Abmahnung oder sogar zu einer Kündigung führen.

Allerdings müssen Sie nicht für alle Umstände haften, die Ihre Anwesenheit am Arbeitsplatz verhindern. Wenn Sie unverschuldet an der rechtzeitigen Ankunft gehindert werden, zum Beispiel durch einen Unfall oder einen Streik der Verkehrsbetriebe, liegt ein Fall von höherer Gewalt vor. In diesem Fall müssen Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich informieren und nachweisen können, dass Sie alles Zumutbare getan haben, um den Arbeitsplatz zu erreichen. Dann können Sie nicht für Ihre Verspätung oder Ihr Fernbleiben verantwortlich gemacht werden.

Wenn Sie jedoch selbst an dem Streit beteiligt waren oder ihn provoziert haben, kann das als ein schuldhaftes Verhalten gewertet werden. In diesem Fall müssen Sie mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Die Schwere der Sanktionen hängt davon ab, wie gravierend der Streit war und ob er zu einer Gefährdung oder Beeinträchtigung anderer Fahrgäste oder des Betriebsablaufs geführt hat. Mögliche Sanktionen sind eine Abmahnung, eine Kürzung des Lohns oder eine fristlose Kündigung. Eine fristlose Kündigung kommt jedoch nur in Betracht, wenn der Streit so schwerwiegend war, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber unzumutbar ist.

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Quellen:

https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/superstreik-montag-was-kann-arbeitnehmer-tun-100.html

https://www.stern.de/wirtschaft/job/streik-bei-bus-und-bahn–muss-ich-trotzdem-zur-arbeit-kommen–33313690.html

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