Rechtsnews 03.09.2021 Alex Clodo

Alle Jahre wieder – Die Lokführer streiken

Es vergeht kein Jahr, in dem bei der Bahn nicht gestreikt wird. Daher heißt es Alle Jahre wieder – Die Lokführer streiken. Die GDL (Gewerkschaft deutscher Lokführer) hat das neue Angebot der Deutschen Bahn abgelehnt und streikt nun zum dritten Mal innerhalb dieses Jahres. Hauptgrund des Streiks ist, dass nicht sämtliche Forderungen der GDL aus dem vergangenen Mai erfüllt wurden. Der Streik soll dabei noch bis Dienstag, 07.09.2021 gehen. Zweidrittel aller Züge im Fern- und Nahverkehr bleiben stehen. Diesmal bringt der Streik aber eine Besonderheit mit sich. Die Deutsche Bahn will mit rechtlichen Mittel gegen die Streiks vorgehen. Überprüft werden soll, ob die Streiks rechtmäßig sind. Weiterhin ist fraglich, welche Rechte den Fahrgästen zustehen.

Gerichtliche Klärung

Die Deutsche Bahn verfolgte das Ziel, dass eine einstweilige Verfügung erlassen werden sollte. Durch diese könnten die Streiks der GDL untersagt werden. Dabei wendete sich die DB an das Arbeitsgericht Frankfurt. Das Arbeitsgericht sollte überprüfen, ob die Streiks überhaupt zulässig sind. Dies sei dann der Fall, wenn sie sich im Rahmen des geltenden Rechts halten. Noch am Abend des 02.09.2021 entschied das Arbeitsgericht und erteilte der Deutschen Bahn eine Absage. Das Gericht stellte fest, dass die Streiks zulässig und verhältnismäßig sind. Zuvor gab es noch einen Versuch, die Streitigkeiten außergerichtlich durch einen Vergleich zu klären.

Die Deutsche Bahn wollte nach der Niederlage vor dem Arbeitsgericht in Berufung gehen. Der Konzern beabsichtigte die Entscheidung in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht überprüfen zu lassen. Auch die Berufung scheiterte. Im Kern wurde um eine einfache Klausel gestritten. Diese beinhaltet, dass die GDL ihre Tarifverträge auch für Mitglieder durchsetzen will, welche in Betrieben arbeiten, in denen eigentlich die Konkurrenzgewerkschaft EVG (Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft) in der Mehrheit ist. Das Hessische Landesarbeitsgericht entschied, dass die Klausel unwirksam ist – diese müsse aber nur Leerlaufen. Die Klausel mache den gesamten Streikablauf aber nicht unwirksam.

Unsicher bei einer Rechtsfrage? Holen Sie sich jetzt eine schnelle Einschätzung – ab 29,99 €.

★★★★★ Seit 2004 Millionen beratene und zufriedene Kunden
Was passt zu Ihnen?
Wenn Sie lieber direkt sprechen möchten.
Telefonisch
Für alle, die direkt mit einem Anwalt sprechen möchten
Anruf innerhalb ca. 4 Stunden
ab 34,99 *
  • 15 / 30 / 45 Min wählbar
  • Persönlich & lösungsorientiert
  • Wenn Reden wichtig ist
Anwalt telefonisch anfragen
Ideal, wenn Sie sofort persönlich sprechen möchten.
Wenn Sie schnell und günstig eine erste Orientierung brauchen.
✦ Empfohlen
LexBot
KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
⚡ Antwort in ca. 2 Minuten ⚡
ab 29,99 *
Ideal für erste, rechtliche Orientierung
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln
  • Rechtliche Einordnung & nächste Schritte
  • Optional: Doku-Check & Anwaltstelefon
KI-Ersteinschätzung starten →
Keine Wartezeit  ·  Keine versteckten Kosten  ·  Sofort online starten
★★★★★ 4,8 / 5 Sterne
LexBot Prüfprotokoll gem. EU AI Act Geprüft gem.
EU AI-Act
Der schnellste Weg zu einer ersten Einschätzung.
Wenn Sie eine schriftliche Antwort wünschen.
Schriftlich
Für komplexere Fälle mit anwaltlicher Ausarbeitung
Antwort in ca. 1 Werktag
99,99 *
  • Schriftliche anwaltliche Ausarbeitung
  • Upload eines Dokuments möglich
  • Eine Rückfrage inklusive
Schriftliche Antwort erhalten
Für Fälle, bei denen Sie eine ausführliche Antwort benötigen.
*alle Preise inkl. MwSt.  ·  LexBot® ist als Marke geschützt und beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert.

Welche Fahrgastrechte stehen Ihnen zu?

Was steht mir zu, wenn der Zug nicht fährt oder verspätet ist?

  • Fällt ein Zug aus, kann der Fahrgast zunächst auf einen anderen Zug, wenn dieser denn fährt, ausweichen.
  • Bei einem „(Super-)Sparpreis-Ticket“ entfällt die Zugbindung.
  • Reisende dürfen auch auf einen anderen Zug umsteigen, wenn damit gerechnet werden muss, dass ihr Zug das Ziel mit einer Verspätung von 20 Minuten erreicht.
  • Liegt eine Verspätung vor, besteht ein rechtlicher Anspruch auf Entschädigung des Reisenden.
  • Sollte der Reisende eine Stunde später sein Ziel erreichen, so erstattet die Bahn 25% des Fahrpreises.
  • Sollte eine Verspätung von bis zu zwei Stunden vorliegen, muss die Deutsche Bahn 50% des Fahrpreises erstatten.

Sie brauchen rechtliche Beratung in einer solchen rechtlichen Angelegenheit? Nutzen Sie jetzt unsere telefonische Rechtsberatung!

Diese Artikel könnten Sie ebenfalls interessieren:

Besteht nach Streik Anspruch auf Schadensersatz? 

Beamtenrechtliches Streikverbot gilt auch weiterhin

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/arbg-frankfurt-am-main-deutsche-bahn-eilantrag-bahnstreik-lokfuehrer-gdl-tarifstreit/

https://www.welt.de/wirtschaft/article233549752/Deutsche-Bahn-Lokfuehrer-Streik-geht-weiter-Arbeitsgericht-lehnt-Verfuegung-ab.html

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/bahnstreik-berufung-gescheitert-101.html

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€