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Rechtsnews 06.07.2016 Emil Kahlmann

Strafmaß für Oscar Pistorius

Neues im Fall Oscar Pistorius: Heute wurde das Strafmaß in dem Mordfall verkündet, der seit über drei Jahren Südafrika und die Welt in Atem hält. Der beinamputierte frühere Spitzensportler hatte im Februar 2013 seine damalige Freundin Reeva Steenkamp durch eine Badezimmertür hindurch erschossen. Später beteuerte er stets, er habe wegen der Geräusche aus dem Badezimmer vermutet, dass sich ein Einbrecher in dem Badezimmer befunden habe. Von Seiten der Anklage wurde dies bezweifelt.

Fall Steenkamp/Pistorius beschäftigt die Gerichte

Die schwierige Beurteilung der Frage, was genau sich in der Tatnacht abgespielt hatte, führte 2014 zu einem erstinstanzlichen Urteil, das Pistorius fünfeinhalb Jahre Gefängnis wegen fahrlässiger Tötung einbrachte. Nachdem die Staatsanwaltschaft hiergegen Rechtsmittel eingelegt hatte, kam es 2015 zu einem weiteren Urteil – diesmal wurde Pistorius wegen Mord schuldig gesprochen. Heute wurde das Strafmaß verkündet, das Pistorius infolge seiner gerichtlich festgestellten Schuld zu verbüßen hat.

Strafmaß für Oscar Pistorius verkündet

Für die Tat, die Oscar Psitorius vorgeworfen wird, sieht das südafrikanische Recht bis zu 15 Jahre Gefängnis vor, ein Strafmaß, das die Staatsanwaltschaft auch gefordert hatte. Die Richterin Thokozile Masipa verhängte nun jedoch eine Freiheitsstrafe in Höhe von sechs Jahren. Sie blieb damit deutlich hinter dem Antrag der Staatsanwaltschaft zurück und begründete dies mit der Tatsache, dass mildernde Umstände in dem vorliegenden Fall schwerer als die belastenden Faktoren wiegen. Sowohl Oscar Pistorius wie auch die Anklageseite können gegen das heute verhängte Strafmaß noch ein letztes Mal Berufung einlegen – ob das letzte Wort im Fall Pistorius also schon gesprochen ist, bleibt offen.

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