Mit welchem Girokonto erhalte ich Zinsen auf meine Einlagen?

check24.net
Rechtsnews 04.10.2015 Manuela Frank

Steuer fürs Trinkgeld?

Als Beschäftigter im Servicebereich fällt
das Gehalt eher mau aus, umso mehr freut man sich als Kellner über den ein oder
anderen Euro Trinkgeld. Doch kann man als Bedienung das zusätzliche Geld
einfach kurzerhand in die Tasche stecken oder muss steuerrechtlich etwas
berücksichtigt werden?

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Steuer fürs Trinkgeld? erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

 

Muss man Trinkgeld versteuern?

 

In einer solchen Situation befand sich
auch der Saalassistent einer Spielbank, der den Gästen Getränke und Speisen
servierte. Hierfür erhielt er von den Spielbankkunden freiwillig entrichtete
Trinkgelder. Der Kellner gehört nicht zum spieltechnischen Personal, so wie
beispielsweise der Kassierer. Der Tarifvertrag des Saalassistenten enthält eine
Klausel, in der die freiwilligen Zahlungen der Besucher als Trinkgelder
bezeichnet werden, die lediglich zugunsten des Beschäftigten genutzt und
arbeitstäglich erfasst werden müssen. Alle Saalassistenten erhielten aus der
Summe der Gelder jeden Monat im Voraus einen pauschalen Betrag, der Rest wurde
nach einem bestimmten Punktesystem auf jeden der Assistenten verteilt. Dieses
Trinkgeld war laut Finanzamt nicht steuerfrei. Auch das Finanzgericht folgte
dieser Beurteilung.  

 

Trinkgelder sind steuerfrei

 

Der Bundesfinanzhof widersprach dieser
Auffassung allerdings und urteilte, dass es sich um steuerfreie Trinkgelder
handelt. Die Zahlungen erfolgten auf freiwilliger Basis, weshalb hierauf keinerlei
Rechtsanspruch bestand. Es besteht zwischen dem betroffenen Servicepersonal und
den Spielbankkunden eine unmittelbare und persönliche Leistungsbeziehung.
Anders als es bei den Kassierern der Fall ist, gilt für die Saalassistenten
kein Trinkgeldannahmeverbot durch das Gesetz. Außerdem fungiere die Spielbank
in diesem Fall als eine Art Treuhänder, indem sie das Trinkgeld verteilt, die
Zuwendung einer dritten Person ist also gegeben.  

 

  •  Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs vom 23.
    September 2015; AZ: VI R 37/14

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Steuerabgaben fürs Pokern 

Klage gegen Kirchensteuer

Starbucks muss Millionen an Steuern nachzahlen

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€