Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Baden-Württemberg bleibt die Frage offen, ob das staatliche Sportwettmonopol rechtmäßig ist. Der Sachverhalt Das Regierungspräsidium Baden-Württemberg untersagte der Antragstellerin im August 2010 das Veranstalten von Sportwetten. Des Weiteren wurden ihr 10.000 € Zwangsgeld angedroht. Sie vermittelt über eine Online-Standleitung Sportwetten an einen österreichischen Wettanbieter. Die Antragstellerin erhob Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart – mit Erfolg. Seit Mai 2011 ruht das Berufungsverfahren beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Im Oktober 2010 setzte das Regierungspräsidium die Vollstreckung der Untersagungsverfügung aus. Im Mai 2011 wurde der Antragstellerin jedoch mitgeteilt, die Vollstreckung der Untersagungsverfügung werde wieder aufgenommen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden Württemberg erteilte ihr auf einen Antrag vorläufigen Rechtsschutz. Die Entscheidung Der VGH vertritt die Meinung, es könne nicht mehr davon ausgegangen werden, dass das staatliche Monopol auf Sportwetten rechtmäßig sei. Es müsse nun überprüft werden, ob dieses Monopol mit Unions- und Verfassungsrecht vereinbar sei. Weiter führte der Verwaltungsgerichtshof aus, die Untersagungsverfügung sei nicht aufrechtzuerhalten, nur weil die Antragstellerin keine Erlaubnis für ihr Wettbüro besitze und wegen des Internetverbots nicht erhalten kann. Begründet wurde dies mit einer unzureichenden Ermittlung durch das Regierungspräsidium. Das Regierungspräsidium selbst habe den Sofortvollzug im Oktober 2010 wegen der fraglichen Rechtmäßigkeit des Sportwettenmonopols ausgesetzt und damit den Grundrechten der Antragstellerin auf freie Berufsausübung und der unionsrechtlichen Dienstleistungs und Niederlassungsfreiheit. Eine rechtliche Änderung, die den Sofortvollzug rechtfertigen würde, hat es seitdem nicht gegeben. Erschwerend kommt hinzu, dass der Glücksspielstaatsvertrag 2011 außer Kraft tritt. Zwar wurde ein Gesetzgebungsverfahren für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag bereits eingeleitet, der derzeitige Entwurf sieht aber nicht eine Fortsetzung des staatlichen Sportwettenmonopols vor. Vielmehr soll eine siebenjährige Experimentierklausel getestet werden, die ein Konzessionssystem einführen soll. Momentan ist allerdings unsicher, ob dieser neue Glücksspielstaatsvertrag überhaupt abgeschlossen wird. Quelle:
- Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 12.09.2011, Az.: 6 S 1695/11
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Staatliches Sportwettenmonopol steht auf der Kippe erhalten
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