In diesem Fall ging es um eine gesicherte Kletterin. Sie stürzte, weil ihr Sicherungspartner die Seilbremse löste. Er hatte vergessen dies durch Kommando anzukündigen. Ist dieses Verhalten regelwidrig und fällt hierbei Schadensersatz an?
Kletterunfall – Wer ist für den Sturz verantwortlich?
Beim Klettern wurde das „Top-Rope“-Verfahren angewandt. Hierbei ist das Klettergeschirr am Sicherungsseil befestigt. Involviert sind ein vom Kletterer an der Wand befestigter Umlenker und der Sicherungspartner.
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Schwerer Kletterunfall – Sicherungspartner haftet erhalten
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Aufgrund des fehlenden Kommandos stürzte die Klägerin und verletzte sich Rippen und Wirbelsäule. Sie erlitt zudem Organschäden.
Urteil des OLG Hamm
Das OLG Hamm betonte, dass beim Klettern eine strikte Aufgabenverteilung unerlässlich ist. In Bezug darauf muss Konzentration erfolgen. Eine Haftung besteht daher.
- Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Hamm vom 20.09.2013 und vom 05.11.2013, Az.: 9 U 124/13
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