Rechtsnews 21.09.2012 Julia Brunnengräber

Freiheitsstrafe wegen schwerer Brandstiftung

Ein Fußballspieler hatte einen Brand gelegt, der ein Gebäude komplett zerstört hatte. Dabei ging es um das Haus, das der Angeklagte selbst mit seiner Familie bewohnte. Beinahe hätte das Feuer auch auf die umliegenden Nachbarhäuser übergegriffen, hätte die Feuerwehr nicht so schnell gehandelt. Das OLG München fällte ein Urteil in diesem Fall.

Strafrahmenmilderung wegen seelischer Störung

Das OLG sieht als Motiv die verzweifelte Lage des Angeklagten, die dadurch entstand, dass er lange verletzungsbedingt nicht spielen konnte und er eine weitere Operation vor sich hatte. Er hat unmittelbar vor der Tat Alkohol konsumiert und Medikamente zu sich genommen. Das Gericht sieht beim Angeklagten deshalb eine krankhafte seelische Störung, weswegen er als nur vermindert schuldfähig angesehen wird. Diese Einschätzung des Gerichts führte dazu, dass der Strafrahmen gemildert wurde. Das heißt, nicht eine Bestrafung im Rahmen von einem Jahr bis 15 Jahren wurde angesetzt, sondern von drei Monaten bis zu 11 Jahren und drei Monaten. Positiv wirkt sich für den Angeklagten zudem aus, dass er nicht vorbestraft war, noch sehr jung ist – zur Zeit der Urteilsverkündigung 22 Jahre alt – und dass er die Nachbarn vor der Gefahr gewarnt hat. Allerdings waren diese trotzdem in erheblicher Gefahr aufgrund der sich rasch ausbreitenden Flammen. Des weiteren war der Sachschaden in Höhe von ungefähr einer Million Euro sehr hoch. All das ließ das OLG zu dem Schluss kommen, dass es dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten auferlegen muss. 

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  • Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts München vom 4. Juli 2012

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