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Rechtsnews 13.07.2016 Emil Kahlmann

Schmerzensgeld für Kachelmann

Der mittlerweile sechs Jahre zurückliegende sogenannte Kachelmann-Prozess und die Auswirkungen, die der Prozess hatte, beschäftigen nach wie vor die Gerichte. Gestern erging nun ein zweitinstanzliches Urteil in dem Rechtsstreit zwischen Jörg Kachelmann und der Bildzeitung, in dem die Frage geklärt wurde, wie viel Schmerzensgeld dem ehemaligen Wettermoderator für die Berichterstattung der Zeitung während des Prozesses zusteht.

Kachelmannprozess

Jörg  Kachelmann war im Frühjahr 2010 vorgeworfen worden, er habe eine Frau vergewaltigt. Das diesem Vorwurf folgende Gerichtsverfahren sowie die Umstände der Inhaftierung Kachelmanns erregten über Monate hinweg öffentliches Aufsehen und führten auch zu intensiven Debatten über die fragwürdige Rolle der Medien in dem Verfahren. Einige Zeit, nachdem Kachelmann 2011 vor dem Landgericht Mannheim freigesprochen worden war, erhob er 2013 Klage gegen die Verlage Springer und Burda wegen der seiner Meinung nach durch die Blätter der Verlage zu seinem Nachteil verübten Persönlichkeitsrechtsverletzungen.

Schmerzensgeldklage

Kachelmann verlangte von beiden Verlagen Schmerzensgeld. Mit dem Burda-Verlag konnte eine außergerichtliche Einigung erzielt werden, welche Summe der Verlag an Kachelmann zahlte, blieb geheim. Als in dem Verfahren gegen die Bildzeitung des Springerverlags ein Vergleich gescheitert war, kam es zum am 30. September 2015 zum Urteil des Landgerichts Köln: Es verurteilte die Bild zur Zahlung einer Summe von 635.000 € Schmerzensgeld an Kachelmann. Gegen dieses Urteil legten beide Seiten Rechtsmittel ein. Kachelmann empfand die Summe als zu gering, der Springer-Verlag empfand sie als zu hoch.

Urteil des OLG Köln

Das in zweiter Instanz gefällte Urteil des Oberlandesgerichts Köln sprach Kachelmann nun einen niedrigeren Betrag als in erster Instanz zu. Das Gericht sah eine Summe in Höhe von 513.000 € (395.000 € zuzüglich 118.000 € Zinsen) als angemessen an. Die zuständigen Richter erkannten bei der Urteilsfindung zwar an, dass die Persönlichkeitsrechte Kachelmanns massiv verletzt worden sind, konnten allerdings, anders als von Kachelmann behauptet, keine systematische Zerstörungskampagne zum Nachteil Kachelmanns erkennen. 

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