Rechtsnews 24.02.2012 Julia Brunnengräber

Schadensersatz für BND-Beamten

Beförderung im Beruf ist so eine Sache und abhängig von vielen Faktoren. Es kann Beamte geben, die eine Chance darauf haben. Die aber muss der Arbeitgeber auch sehen. Wird das Verfahren nicht richtig gehandhabt, kann der Arbeitnehmer aufgrund dessen leer ausgehen. Fällt ihm aber selbst auf, dass es Fehler im Prozess gegeben hat, kann er versuchen, sein Recht durchzusetzen. Genau das erfolgte im vorliegenden Fall.

BND-Beamter sieht sich benachteiligt

Ein Beamter des Bundesnachrichtendienstes hatte eine Chance auf Beförderung, laut Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts. Er wurde auch tatsächlich im Auswahlverfahren des Bundesnachrichtendienstes berücksichtigt, bei dem es darum ging, einen Posten mit Leitungsfunktion zu besetzen. Dann aber wurde er letztlich nur darüber informiert, dass die Stelle mit einem seiner Konkurrenten besetzt worden war. Vor vollendete Tatsachen gestellt, wollte der betroffene Beamte Schadensersatz von seinem Arbeitgeber. Dieser Versuch scheiterte. Der Beamte machte von seinem Rechtsschutz Gebrauch und klagte.

BVerwG: Bevorzugung des Konkurrenten liegt vor

Das BVerwG entschied, dass der Auswahlprozess und die Auswahlentscheidung rechtswidrig vonstatten gegangen sind. Der Kläger hätte „leisungsgerecht“ in das Verfahren miteinbezogen werden müssen. Den Grund für die Rechtswidrigkeit sieht das Gericht im Anforderungsprofil, dass der BND für die Stelle vorgesehen hatte. Nicht für alle in Frage kommenden Beamte sei dies zugeschnitten gewesen, sondern auf den Bewerber, der schließlich für die Stelle besetzt wurde. Er hatte somit Vorteile im Auswahlprozess. Den anderen Bewerbern wurde der Beschluss des Dienstherren zudem zu spät mitgeteilt. Der Kläger kann daher Schadensersatz verlangen. Das Gang des Verfahrens war tatsächlich rechtswidrig, entschied das BVerwG.

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  • Quelle: Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2012, Az.: BVerwG 2 A 7.09

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