Eine Nachbarin störte sich daran, dass neben ihrem Grundstück ein großflächiger REWE-Markt mit Tiefgarage, darüberliegenden Wohnungen und Büros im Zentrum von Bonn-Beuel gebaut werden sollen. Sie reichte Klage ein und das Oberverwaltungsgericht hatte ein Urteil zu fällen. Zusätzlich zur Baugenehmigung sollte ein Schallschutzgutachten dargelegt werden. Die Immobiliengesellschaft, die den Markt für die Fa. REWE bauen will, war damit einverstanden. Infolge dessen konnte das Gericht keine Verletzung von Nachbarrechten mehr feststellen, auch nicht, was die Regelungen zum Tiefgaragengaragenverkehr und zum Anlieferverkehr betreffen.
OVG: Baustopp ist aufzuheben
Das Oberverwaltungsgericht hat beschlossen, dass die Baugenehmigung besteht und der Baustopp, der durch einen Beschluss der Vorinstanz bestanden hatte, aufzuheben ist. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen ist unanfechtbar.
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REWE-Markt im Zentrum von Bonn-Beuel darf gebaut werden erhalten
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- Quelle: Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 7. August 2013, Az.: 7 B 570/13, 7 A 1350/13
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