Rechtsnews 06.07.2020 Lisa Santos

Reform des Sexualstrafrechts

Sexuelle Gewalt gegen Frauen ist nicht erst seit den Übergriffen in Köln ein Problem. Allerdings hat die Thematik durch die Vorfälle in der Silvesternacht plötzlich das Interesse der breiten Öffentlichkeit geweckt. Allerorts wurden Stimmen laut, die eine harte Bestrafung der Täter forderten, bis auffiel, dass die strafrechtliche Verfolgung der Übergriffe mit dem deutschen Recht derzeit nur schwer möglich ist. Eine Reform des Sexualstrafrechts soll dies nun ändern.

Sexuelle Übergriffe werden strafrechtlich viel zu selten verfolgt

Seit Jahren kritisieren Frauenorganisationen das schwache Vorgehen der deutschen Justiz gegen Vergewaltigungen und sexuelle Belästigungen. Was vielen Menschen vielleicht erst nach der Silvesternacht klar geworden ist: Nach dem deutschen Recht ist die „sexuelle Belästigung“ gar kein konkreter Straftatbestand. Damit ein Übergriff überhaupt als „sexuelle Handlung“ gilt, muss er laut Strafgesetzbuch „von einiger Erheblichkeit“ sein. Da diese Festlegung nicht nur umstritten, sondern auch ungenau ist, bleiben viele Attacken unbestraft. Im Zweifelsfall muss ein Opfer sexueller Gewalt nachweisen, dass die Tat nicht einvernehmlich stattgefunden hat. Dies ist vor allem dann ein Problem, wenn der Täter das Opfer überraschte oder sich das Opfer aus Angst nicht wehren konnte.

Was kritisieren die Reformbefürworter?

Nach den Ausschreitungen in Köln wollen deutsche Politiker nun parteiübergreifend an der Reform des Sexualstrafrechts arbeiten, um Sicherheitslücken zu schließen. Dafür wird der Gesetzesentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucher (BMJV ), der schon sein Monaten bekannt ist, nun umgesetzt.

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Reformbefürworter stützen ihre Forderungen vor allem auf Artikel 36 der sogenannten Istanbul-Konvention. Demnach soll jede sexuelle Handlung, die nicht einverständlich erfolgt, strafbar sein. Mit der letzten Reform Ende der neunziger Jahre verschärfte die Regierung den §§ 174 ff Strafgesetzbuch (StGB). Damit können seitdem auch Vergewaltigungen in der Ehe und Übergriffe, bei denen sich das Opfer aus Angst nicht wehrt, strafrechtlich besser verfolgt werden. Doch noch immer bleiben viele Taten ungestraft. Reformbefürworter werfen den rechtlichen Instanzen vor, den neuen Paragraphen in konkreten Fällen viel zu selten anzuwenden. Das soll sich nun ändern.

Was soll sich durch die neue Reform ändern?

Unter dem Slogan „Nein heißt Nein“ soll sich der neue § 179 StGB-E künftig nicht nur auf behinderte oder strukturell unterlegene Menschen beschränken. Er soll auch diejenigen schützen, die von ihrem Angreifer überrumpelt werden oder aus Angst nicht in der Lage sind, sich zu wehren. Ein sexueller Übergriff wäre demnach auch dann strafbar, wenn das Opfer nicht ausdrücklich „Nein“ sagt oder sich nicht wehrt. Es würde also schon reichen, dass sich das Opfer selbst schutzlos fühlt, auch wenn es das rein rechtlich gesehen nicht ist.

Quelle: http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/gesetzgebung-reform-sexualstrafrecht-inneres-nein-beweisbarkeit-silvester-koeln/

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