Rechtsnews 25.08.2012 Julia Brunnengräber

Rechtstreit zwischen Falken- und Pilzzüchter

Ein Falkenzüchter hatte seine Tierfarm ganz in der Nähe einer Pilzzuchtfarm. Einige seiner Tiere starben und er glaubte die Ursache dafür in den Pilzsporen der Nachbarfarm zu finden. Er nahm an, dass die Sporen herübergeweht seien, seine Falken dadurch erkrankt und gestorben seien. Deswegen wollte er vom Inhaber der Pilzzuchtfarm für seinen ihm entstandenen Schaden entschädigt werden. Ganze 48 Falken hat er als Verlust zu beklagen.

OLG: Pilzzüchter nicht ersatzpflichtig für Tod von 48 Falken

Das OLG stellte aber erstens fest, dass auch nach einer Untersuchung von Sachverständigen der Tiermedizin nicht wissenschaftlich bewiesen werden konnte, woran die Tiere gestorben sind. Daher fehlt es an Beweisen, die den Vorwurf des Klägers stützen könnten. Zweitens wies das OLG darauf hin, dass auch Zucht und Haltung eine Belastung für die Tiere darstellen, da sie in Gefangenschaft leben und vielfältige Umweltbelastungen auf sie einwirken. Das Gericht urteilte dementsprechend, dass der Pilzzüchter für den Schaden nicht ersatzpflichtig ist.

  • Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Celle vom 18. Juli 2012, Az.: 4 U 122/10

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