Rechtsnews 27.07.2016 Raphaela Nicola

Prostituierte sollen künftig besser geschützt werden

Der Bundestag verabschiedete nach langer Diskussion ein umfassendes Maßnahmenpaket, das Prostituierte besser vor Krankheiten und Ausbeutung schützen soll. Kritiker befürchten jedoch nun, dass hiermit genau das Gegenteil erreicht wird. 

Was sollen die Neuregelungen zur legalen Prostitution bewirken? 

In Deutschland gibt es ungefähr 150.000 Prostituierte. Sie sollen mittels eines neuen Gesetzes besser geschützt werden. Am Donnerstag hat der Bundestag ein ganzes Bündel von Maßnahmen beschlossen. Hierzu zählt unter anderem eine Kondompflicht für Freier, eine Gesundheitsberatung für Prostituierte und eine Zuverlässigkeitsprüfung für Bordellbesitzer. Das Gesetz bietet nach Auffassung von Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD) den betroffenen Frauen einen besseren Schutz vor Gewalt, Ausbeutung und  Zwang. Die Opposition hatte jedoch auszusetzen, dass genau diese Ziele verfehlt würden. In Deutschland sind Prostituierte nach einer neuen Regelung zur legalen Prostitution verpflichtet, einmal pro Jahr zum Gesundheitsamt zu gehen und sich alle zwei Jahre bei den Kommunen zu melden. Noch kürzere Intervalle gelten für 18- bis 21-jährige. Hier soll die Pflicht zu einer jährlichen Anmeldung und zu halbjährlicher Beratung gelten. So genannte Flatrate-Parties, die besonders menschenunwürdige Praktiken beinhalten, werden künftig verboten. Für diese und für Angebote wie Sex mit Schwangeren, gilt ebenfalls ein Werbeverbot. Manuela Schwesig erklärte: „Diese Pflichten dienten nicht der Gängelung, sondern dem Schutz der Frauen.“ Jedoch gerade die Anmeldepflicht halten Kritiker für kontraproduktiv. Ulla Schauws, die frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, warnte: „Prostituierte werden sich nicht anmelden, und sie werden in Zukunft dann illegal arbeiten.“ Das sei dann der Grund, dass ihnen jeder Schutz erstrecht verwehrt bleibe. Freiwillige Beratungsangebote wären sinnvoller als eine Pflichtberatung. 

Was droht bei einem Verstoß?

Die Eröffnung eines Bordells ist künftig ebenfalls nur noch mit Erlaubnis der Behörden zulässig. Der Betreiber muss sich hierfür einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen. Nadine Schön, von der CSU, sagte: „Wir lassen es nicht mehr zu, dass jeder, der einschlägig vorbestraft ist, ein Bordell eröffnen kann.“ Künftig gelten für Bordelle gesetzliche Mindeststandards wie eine Trennung von Arbeits- und Wohnräumen. Den Betreibern drohen bei einem Verstoß gegen die Auflagen Bußgelder von 50.000 Euro. Freier, die gegen die Pflicht zur Benutzung eines Kondoms verstoßen,  müssen ebenfalls mit einer Geldstrafe bis zu dieser Höhe rechnen. Prostituierte sollen dadurch besser vor übertragbaren Krankheiten geschützt werden. Am Donnerstag beschloss der Bundestag außerdem ein Gesetz zur Bekämpfung von Menschenhandel. Bestraft werden nach diesen Neuregelungen unter anderem Freier, die Zwangslagen von Prostituierten ausnutzen. Hierzu zählt beispielsweise deren illegaler Aufenthalt in Deutschland. Hierfür drohen den Freiern Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Schwesig sagte dazu: „Wenn ein Freier sieht, das eine Frau in einer Zwangslage ist, dann hat er eine besondere Verantwortung.“ Zuhältern und Menschenhändlern, die jemanden unter Ausnutzung einer Zwangslage, Hilfslosigkeit oder durch Gewalt zur Ausübung der Prostitution veranlassen, drohen bis zu zehn Jahre Haft. Mit diesem Gesetz setzte der Bundestag eine EU-Richtlinie um.
Quellen:
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bundestag-prostitution-schutz-gesetz/
https://de.nachrichten.yahoo.com/prostituierte-k%C3%BCnftig-besser-gesch%C3%BCtzt-135740469.html

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