Wird eine Krankheit oder werden Symptome nicht erkannt, ist das für Betroffene äußerst schlimm. In diesem Fall ging es um eine von Seiten des Krankenhauses nicht erkannte Blutung im Gehirn. Diese Blutung war eine Subarachnoidalblutung, die durch Aneurysmen im Gehirn entstanden war. Es ging um eine Warnblutung, eine sogenannte warning leak und um das Erleiden schwerer Gesundheitsschäden in Folge einer 13 Tage später erneut aufgetretenen Subarachnoidalblutung.
Pflegefall wegen Fehldiagnose
Ein 34-jähriger Mann klagte über plötzlich aufgetretene und heftiger Kopfschmerzen. Er arbeitete auf der Montage. Er suchte aufgrund seiner Beschwerden die Notaufnahme des beklagten Krankenhauses auf. Die dort gestellte Diagnose lautetet: „Spannungskopfschmerz“. Er bekam ein Schmerzmittel und wurde entlassen. Schließlich kam es aber zu Subarachnoidalblutungen. Die Folge: Er wurde zum schweren Pflegefall. Das heißt, dass er nicht mehr laufen, nur noch wenig kommunizieren und nur breiige Kost zu sich nehmen kann. Hier liegt ein ärztlicher Behandlungsfehler vor. Die Subarachnoidalblutung in Form einer Warnblutung war nicht erkannt worden. Der Kläger forderte daher unter anderem 200.000 Euro Schmerzensgeld vom Krankenhaus.
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Pflegefall wegen Fehldiagnose: Gehirnblutung nicht erkannt erhalten
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OLG: Schadensersatz wegen unzutreffender Diagnose und deren Folgen
Das Oberlandesgericht Hamm urteilte, dass dem Kläger der Schadensersatz zusteht. Die ärztliche Behandlung war fehlerhaft. Wäre die Blutung entdeckt worden und eine zutreffende Diagnose gestellt worden, wären die Heilungschancen groß gewesen. Dann wäre später keine große Blutung aufgetreten. Grundsätzlich steht ihm also Schadensersatz zu. Die Umstände müssen aber noch geklärt werden, nach denen die Höhe des Schmerzensgeldes und der Umfang des materiellen Schadens zu bemessen sind. Quelle:
- Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Hamm vom 8. Februar 2013, Az.: I-26 U 142/09
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