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Rechtsnews 13.08.2007 Christian Schebitz

Petition gegen Abmahnungskosten – Das Ende der Abmahnwellen?

Das Wort “Abmahnwelle” wird sicherlich als ein Charakteristikum dieser Phase der Internetentwicklung in die Geschichte eingehen. Abmahnungen sind jedoch nichts Internetspezifisches. Zweck einer Abmahnung ist eine außergerichtliche Beseitigung eines Rechtsverstoßes. Der Abgemahnte wird Mittels einer Unterlassungserklärung verpflichtet künftig das rechtswidrige Verhalten zu unterlassen, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Hauptsächlich finden Abmahnungen im Wettbewerbsrecht Anwendung. Mit dem Internet kam diese in vielen Fällen angebrachte Verfahrensweise zu einem traurigen Ruf. Abmahnungen wurden massenhaft auch an private Seitenbesitzer gerichtet. Im Falle der sog. Abmahnwellen ging es weniger um das tatsächliche Unterlassen eines Verhaltens des Abgemahnten, als mehr um die Kosten für die Abmahnung, die der Abgemahnte zu tragen hat. Um diese Abmahnwellen zu stoppen wurde nun eine Petition ins Leben gerufen. Ihr Ziel ist eine Novellierung des §12 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Danach soll vor einer Abmahnung eine Warnung ohne Rechtsanwalt und damit auch ohne die entsprechenden Kosten erfolgen. Hat dies keinen Erfolg kann nun wie bisher abgemahnt werden. Wird ohne die vorherige Warnung abgemahnt, muss der Abmahnende 2/3 der Kosten selbst tragen. Nach Ansicht der Petitionssteller können damit die berüchtigten Abmahnwellen gestoppt werden. Zitat:

“Mit der Petition soll erreicht werden, dass §12 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb dahingehend geändert wird, dass schriftliche Abmahnverfahren nicht mehr ohne mindestens vierwöchige schriftliche Vorankündigung erlaubt sind. Begründung: Diese, die genaue Beschreibung der Beanstandung zu enthaltende schriftliche Ankündigung, hat persönlich und kostenlos vom Abmahner und nicht vom Anwalt zu erfolgen. Wird berechtigt aber ohne Ankündigung abgemahnt, so hat der Abmahner zwei Drittel der entstehenden Anwaltskosten zu tragen. Durch diese Vorgehensweise wird die sich schlagartig aufbauende, den Internetauftritt diverser Kleinunternehmer betreffende und nur in Deutschland durch die Gesetzgebung ermöglichte Abmahnwelle aufgehalten. Serienabmahnungen sind dann nicht mehr möglich.”

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