Rechtsnews 18.06.2012 Manuela Frank

Verletzen Meldungen im Netz das Persönlichkeitsrecht?

Im zugrundeliegenden Fall klagte der Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayr, gegen den und dessen Bruder im Jahr 1993 lebenslange Freiheitsstrafen verhängt wurden. Der Kläger kam im Januar des Jahre 2008 auf Bewährung frei. Gleich darauf forderte er von einer Medienfirma, die in Österreich ihren Geschäftssitz hatte, dass sie es unterlassen solle, seinen vollen Namen in ihren Berichten zu erwähnen. Die beklagte Firma hatte bis zum Juni des Jahres 2007 auf ihrer Internetseite eine Meldung, die auf den 23.08.1999 datiert war und von einem weiteren Anbieter übernommen wurde, zum freien Abruf bereitgestellt. In dieser Meldung wurden der Vor- und Zuname des Klägers und seines Bruders genannt und der Wahrheit entsprechend unter anderem berichtet, dass die beiden neun Jahre nach ihrer Tat Verfassungsbeschwerde einreichten und sich so gegen ihre Verurteilung wehrten.

Gerichtshof muss internationale Zuständigkeit prüfen

Mit seiner Klage hatte der Kläger Erfolg. Die Beklagte legte allerdings Revision ein, die auch zugelassen wurde. Somit leitete der Bundesgerichtshof den Fall am 10. November 2009 an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften weiter, damit dieser festlegt, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit „die internationale Zuständigkeit der Gerichte für Unterlassungsklagen gegen Internetveröffentlichungen von in einem anderen EU-Mitgliedstaat niedergelassenen Anbietern anzunehmen ist“. Weiterhin sollte geklärt werden, ob sich der Unterlassungsanspruch nach österreichischem (Herkunftslandprinzip der e-commerce-Vorschrift) oder nach deutschem Recht richtet. Das Urteil wurde am 25. Oktober 2011 gefällt.

Internationale Verantwortlichkeit deutscher Gerichte

Nach diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der internationalen Verantwortlichkeit deutscher Gerichte zugestimmt werden kann, weil der Fokus des Interesses des Klägers in Deutschland liegt. Zudem muss der Unterlassungsanspruch gemäß deutschem Recht bewertet werden, da sich der Erfolgsort in Deutschland befindet.

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  • Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 8. Mai 2012

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