Mit welchem Girokonto erhalte ich Zinsen auf meine Einlagen?

check24.net
Rechtsnews 17.06.2013 Julia Brunnengräber

OLG zu Freizeitunfällen und Haftung der Betreiber von Freizeitanlagen

Vorsicht ist bei Freizeitangeboten geboten, was die eigene Sicherheit und Gesundheit angeht. Wie auch dieser Fall zeigt, ist es vor allem der Besucher selbst, der für sich verantwortlich ist und sozusagen auf sich aufpassen muss. Das heißt, dass man sich über das Risiko vorher informieren sollte und

Lähmung nach Wasserrutschenbenutzung

Hier ging es um eine Wasserrutsche. Auf dieser ereignete sich ein schwerer Unfall. Ein Mann hatte sich nach dem Rutschen den Kopf auf dem Boden des Beckens aufgeschlagen. Vom Bauchnabel abwärts ist er seitdem gelähmt. Er hat von dem Betreiber Schadensersatz gefordert.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
OLG zu Freizeitunfällen und Haftung der Betreiber von Freizeitanlagen erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

OLG: Betreiber haftet nicht

Das OLG Hamm erklärte aber, dass hier „keine für den Unfall ursächliche Verkehrssicherungspflichtverletzung der Betreiberin“ festgestellt werden kann. Anforderungen in Bezug auf Sicherheitstechnik seien nicht zu beanstanden. Hierfür wurde auch ein Sachverständigengutachten herangezogen. Auch hat das Gericht berücksichtigt, dass der Kläger nicht beweisen kann, dass er ordnungsgemäß gerutscht ist. Es ist also, wie sich hier zeigt, Vorsicht geboten und vor allem der Besucher und Gast selbst für sich verantwortlich. Quelle:

  • Pressemitteilung des OLG Hamm vom 1.2.13, Az.: I-7 U 22/12

 

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€